Bei dem Wort „Bußgeldkatalog“ stellen sich bei vielen die Haare auf – bestimmt kennt jeder die unscharfen Schwarz-Weiß-Fotos, die von Zeit zu Zeit ins Haus flattern. Aber auch wer einmal vergisst, die Fahrkarte in Bus oder Bahn abzustempeln, dem bilden sich Schweißperlen auf der Stirn, weil er das Bußgeld fürchtet.
Auch wenn diese Strafen noch nachzuvollziehen und vor allem bekannt sind, gibt es allerhand „Vergehen“, von denen die meisten Menschen nichts wissen, ja nicht mal etwas ahnen. In der deutschen Gesetzgebung finden sich allerhand kuriose und zum Teil skurrile Bußgelder, von denen die meisten zudem lächerlich gering ausfallen.
1. Schräg über die Straße gehen
Wer in Deutschland die Straße nicht auf dem kürzesten Weg, ohne Beachtung des Straßenverkehrs oder nicht an der dafür vorgesehenen Stelle überquert, muss 5 Euro Strafe zahlen. Verursacht man dadurch dann auch noch einen Unfall, sind 10 Euro fällig.
2. Auf einer Ladefläche stehen
Es ist grundsätzlich untersagt, jemanden ohne Erfordernis oder Erlaubnis auf der Ladefläche mitzunehmen – egal, ob es sich dabei um einen Pick-up, einen Lkw oder einen Anhänger handelt. Wird man dabei erwischt, zahlt der Fahrer 5 Euro Strafe und die Mitfahrer müssen von der Ladefläche absteigen und laufen. Sollten die Mitfahrer während der Fahrt auf der Ladefläche sogar stehen, zahlen alle ein Bußgeld von 5 Euro. Dieses Verbot gibt es so wahrscheinlich nur in Deutschland.
3. Der Gassi-Paragraf
Beim Gassigehen geht es primär um die Bewegung des Hundes, nicht des Halters. Warum seinen Hund also nicht mal vom Auto aus Gassi führen? Genau das scheint der Gesetzgeber einigen faulen Menschen zuzutrauen und so ist das „Führen eines Tieres vom Kfz aus“ mit einer Geldbuße von 5 Euro belegt. Das gilt übrigens auch für Pferde, Kühe, Ziegen und alle anderen Tiere.
4. Auf der falschen Seite gehen
In Deutschland herrscht Rechtsverkehr und das gilt generell für alle Verkehrsteilnehmer. Fußgänger haben im Straßenverkehr aber mehr Freiheiten als Auto- oder Fahrradfahrer, denn sie können innerorts zwischen linker und rechter Seite wählen. Diese Freiheit hört allerdings hinter dem Ortsschild auf, denn außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Fußgänger auf der linken Seite gehen. Wer auf der falschen Seite läuft, zahlt 5 Euro.
5. Auf einem Fahrrad mitfahren
Mal eben schnell den Freund oder die Geliebte auf dem Gepäckträger mitzunehmen, ist in Deutschland nur erlaubt, wenn diese Person nicht älter als 7 Jahre ist. Weder das Gewicht noch die Größe der Person auf dem Gepäckträger ist dabei entscheidend. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Stange oder den Lenker. Wird man erwischt, sind 5 Euro fällig.
6. Unnützes Hin- und Herfahren mit dem Auto
Das unnütze Hin- und Herfahren mit dem Auto ist untersagt, wenn es einen anderen belästigt, und kostet 20 Euro Strafe. Doch es ist schwierig zu entscheiden, was den einen oder anderen stört. Wenn der tiefergelegte Golf mit Unterbodenbeleuchtung im Dorf zum Posen herumfährt, erfreut es womöglich die Zuschauer am Straßenrand, erzürnt allerdings den Gesetzeshüter.
7. Nur ein „Guckloch“ in der Scheibe freikratzen
Auch das Scheibenkratzen im Winter ist in Deutschland klar geregelt. Wer nur ein „Guckloch“ in der Frontscheibe freikratzt und damit umherfährt, zahlt ein Bußgeld von 10 Euro. Also immer die ganze Scheibe freikratzen, denn ein vermindertes Sichtfeld ist äußerst gefährlich. Angesichts dieser Tatsache ein wahrhaft bescheidenes Bußgeld.
8. Mit dem Fahrrad auf der Autobahn fahren
Profi-Radrennfahrer erreichen gut und gerne schon einmal Spitzengeschwindigkeiten von 100 km/h. Dennoch ist es für sie verboten, auf der Autobahn zu fahren. Wenn sie es trotzdem tun und sich erwischen lassen, zahlen sie mindestens 10 Euro Strafe. Wer sich mit dem Fahrrad auf eine Autobahn verirrt, hat aber sicherlich andere Sorgen als das Bußgeld.
9. Die Höhenkontrolle des Elbtunnels auslösen
Der Hamburger Elbtunnel ist etwas ganz Besonderes und hat im Bußgeldkatalog sogar seinen eigenen Paragrafen. Wer die Höhenkontrolle im Elbtunnel auslöst, muss ordentlich in die Tasche greifen und mit 240 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen, denn ein solches Vergehen verursacht immer Mega-Staus.
10. Auf dem Fahrrad freihändig fahren
Wenn du mit deinem Fahrrad gerne freihändig unterwegs bist, solltest du aufpassen, denn auch das ist in Deutschland mit einem Bußgeld belegt, weil es streng genommen als Akrobatik zählt. Wer es dennoch tut und vom Gesetzeshüter erwischt wird, muss 5 Euro zahlen.
11. Mehrere Parkplätze in Anspruch nehmen
Auch die Inanspruchnahme mehrerer Parkplätze findet seinen Platz im Bußgeldkatalog. Jeder ist dazu angehalten, platzsparend zu parken. Blockierst du also zwei oder sogar mehr Parkplätze, droht dir ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.
12. Fahrradgepäck im Straßenverkehr
Gepäck, das auf dem Fahrrad transportiert wird, darf den Fahrer im Straßenverkehr nicht behindern. Das gilt auch, wenn man Tüten an seinen Lenker hängt. Wer es dennoch tut, muss mit 5 Euro Strafe rechnen.
13. Parken als Cabriofahrer
Cabriofahrer müssen besonders im Sommer aufpassen, wenn sie ihr Auto mit geöffnetem Verdeck abstellen. Sie müssen sicherstellen, dass die Scheiben oben und die Türen verschlossen sind, um es Dieben nicht zu einfach zu machen. Geschieht dies nicht, können gesetzestreue Ordnungshüter sie mit 15 Euro zur Kasse bitten.
14. Dauerhaft gegen die Fahrtrichtung fahren
Wer mit seinem Auto dauerhaft auf der falschen Straßenseite fährt, muss mit einer Strafe von 25 Euro rechnen. Wird das Vergehen mit einem Fahrrad begangen, sind laut Bußgeldkatalog 20 Euro fällig. Eine geringe Strafe dafür, dass man sich, aber vor allem andere Personen gefährdet.
15. Fehlende Handbremse am Fahrrad
In Köln musste ein Mann 25 Euro Strafe zahlen, weil an seinem Fahrrad die rechte Handbremse fehlte. Dass er diese aber sowieso nicht hätte bedienen können, weil ihm der rechte Arm fehlte, ließ der Ordnungshüter nicht als Argument gelten. Ein Fahrrad muss verkehrssicher sein und das beinhaltet nun einmal die Bremse, ob man sie benutzt oder nicht.
Bonus: Nackt Auto fahren
Wer ohne Schuhe Auto fahren will, darf dies gerne tun. Im Falle eines Unfalls kann Fahrern ohne Schuhe allerdings eine Teilschuld zugesprochen werden. Dennoch muss man im Auto im Grunde keinerlei Textilien tragen und du darfst splitterfasernackt Auto fahren, solange du damit kein Ärgernis erregst. Doch spätestens beim Aussteigen auf einem öffentlichen Parkplatz wird es problematisch, denn in der Öffentlichkeit wird Nacktheit mit einem Bußgeld von 5 bis zu 1.000 Euro belegt.
Geht nicht, gibt es in Deutschland offenbar nicht. Da fällt es manchmal gar nicht so leicht, sich im Paragrafenwald zurechtzufinden. Bei den meisten Vergehen halten sich die Strafen aber zum Glück in Grenzen, weshalb man über das ein oder andere Bußgeld sicherlich schmunzeln kann.