235.000 Euro Entschädigung für tote Kinder

15.09.2020 11:27

Die Katastrophe geschah auf der Heimfahrt, nachts auf der Westautobahn: Das Auto einer Familie wurde von einem alkoholisierten Geisterfahrer erfasst. Die Eltern überlebten, zwei Kinder starben. Jetzt hat das Höchstgericht 235.000 Euro zugesprochen. Und äußerte sich grundlegend zum Thema Entschädigung für Hinterbliebene.

Die Familie fuhr am 29. Juli 2014 im deutschen Bundesland Baden-Württemberg los, ihr Ziel war der Kosovo. Nach sieben Stunden Fahrt hatte sie Wels (OÖ) erreicht. Da kam ihr ein Geisterfahrer entgegen, ein alkoholisierter Landwirt. Er hatte seinen Wagen auf einem Rastplatz gewendet, es war das Ende einer langen Wirtshaustour.

Der Familienvater versuchte eine Kollision zu verhindern – vergebens. Seine beiden Kinder waren sofort tot, er und seine Frau kamen mit leichten Verletzungen davon. Ebenso wie der Geisterfahrer, der im Prozess wegen seines besonders rücksichtslosen Vorgehens zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden war.

Klage wegen „verheerenden seelischen Zustands“
Die Eltern brachten die Klage ein, für sich und für einen Sohn, der nicht im Unfallauto gesessen ist: Vor allem wegen ihres verheerenden seelischen Zustandes, der sich auch noch Jahre nach der Tragödie nicht verbessert hatte.

Letztlich musste die Haftpflichtversicherung 235.000 Euro zahlen, eingerechnet auch jener Betrag, der vor dem Urteil überwiesen worden war. Schmerzensgeld wird in dem Urteil so beschrieben: „Es ist eine Genugtuung für alles Ungemach, das der Verletzte infolge der Verletzung zu erdulden hat.“

Forderung nach höherer Entschädigung abgelehnt
Die Forderung nach einer höheren Entschädigung lehnte das Gericht ab. Maßgeblich für die Höhe sei „das Gesamtbild der körperlichen und seelischen Beeinträchtigung“. Der Umstand, dass zwei Kinder getötet wurden, könne zu keiner „arithmetischen Vervielfachung“ des Schmerzensgeldes führen.

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