Als Testpositiver auf den Friedhof gegangen – vier Monate bedingte Haft

21.01.2021 12:05

Bei Menschen, die ihre Corona-Quarantäne brechen, kennt der Rechtsstaat kein Pardon. Dies gilt selbst dann, wenn sie sich reumütig zeigen und beteuern, ihnen sei nur kurz die „Decke auf den Kopf gefallen“. Diese Erfahrung musste ein Arbeiter (26) in Tirol machen, der nun vier Monate Haft auf Bewährung und eine saftige Geldstrafe bekommt.

Mitte November produzierte der Mann, der für eine Stadtgemeinde auf einem Bauhof arbeitete, ein positives Testresultat. Daraufhin folgt ein Absonderungsbescheid. An diesen hielt er sich aber nicht minutiös. Wohl, damit er sich in seiner Heimquarantäne ablenken kann, holte er sich schnell am Arbeitsplatz ein Ladekabel ab. Zudem wagte er noch einen Abstecher zum Friedhof. Ob er sich dort vielleicht bei einem verstorbenen Verwandten etwas Kraft für die schwere Zeit zuhause holen wollte, ist nicht bekannt.

„Mir ist halt die Deck’n auf den Kopf gefallen“

Sein „Freigang“ aus der Heimquarantäne sprach sich schnell herum – und so folgte eine Anzeige sowie eine Anklage der Staatsanwaltschaft. Man warf ihm den Straftatbestand der „vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ vor. Nun folgte der Prozess. Ob der Mann wirklich ansteckend war und Symptome hatte, ist nicht klar, während die Tiroler Tageszeitung dies behauptet, schweigt die Krone darüber.

Er versuchte sich vor Gericht zu rechtfertigen: „Frau Rat, mir ist halt die Deck’n auf den Kopf gefallen!“ Dies hinterließ keinen besonderen Eindruck bei der Richterin: „Alle müssen wir derzeit hochdiszipliniert sein, viele erleiden schweren wirtschaftlichen Schaden, da geht es nicht, dass man einfach rücksichtslos aus der Reihe tanzt!“ Daraufhin gab er an, dass er „einen Blödsinn gemacht“ habe.

Kurios: Konkrete Bedrohung musste nicht vorliegen

Das Urteil fiel durchaus streng aus: vier Monate bedingte Haft sowie 4080 Euro an Geldstrafe. Der obere Strafrahmen liegt zwar bei drei Jahren – aber für einen städtischen Arbeiter ist eine solche Buße auch kein Pappenstil. Ob Menschen wirklich durch seinen Spaziergang gefährdet waren, war bei der Beurteilung der Justiz nicht von Bedeutung: „Hier geht es nicht um die konkrete Gefährdung eines Menschen“.

Auch nicht darum, ob eine Person tatsächlich ansteckend ist: „Wenn man als Positiver das Haus verlässt, gefährdet man abstrakt das Rechtsgut Gesundheit der Allgemeinheit“, so die kuriose Begründung. Im Ernstfall, so die Richterin, würde dies sogar für eine Strafbarkeit von bis zu drei Jahren ausreichen. Es ist kein Einzelfall: Schon im Oktober berichtete Wochenblick über eine wahre Anzeigenflut gegen Quarantänebrecher. Brutal: mindestens 18 Personen befanden sich deshalb sogar zeitweise in Untersuchungshaft.

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