Angela Merkel: Bundesweiter Knallhart-Lockdown könnte noch bis Juni dauern

20.04.2021 12:19

Um die dritte Corona-Welle einzudämmen, hat die Regierung nun die bundesweite Notbremse beschlossen.

Angela Merkle plädiert seit Monaten einen einheitlichen Kurs, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Während einige Bundesminister mit der Kanzlerin am selben Strang zogen, verfolgten andere ihren eigenen Weg. Jetzt greift Merkel mit einer bundesweit einheitlichen Bundesnotbremse durch. Der Bundestag will am Mittwoch über das Gesetz abstimmen, eine Abstimmung im Bundesrat ist für Donnerstag geplant.

Bundesnotbremse: Diese Regeln kommen auf uns zu

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird sich vor allem um eine Frage drehen: Was passiert, wenn in Landkreisen die Sieben-Tage-Inzidenz auf mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner steigt? Folgende Maßnahmen werden gelten, sobald dieser Wert an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wurde: 

  • Kontaktbeschränkungen: Angehörige eines Haushalts dürften sich nur noch mit einem weiteren Menschen treffen. Es dürfen maximal fünf Menschen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren sind von der Regel ausgenommen.
  • Ausgangssperren: Ausgangssperren sind nun von 22 Uhr bis 5 Uhr geplant. Dann darf sich nur auf der Straße aufhalten, wer einen triftigen Grund hat, wie beispielsweise medizinische Notfälle, berufliche Gründe oder die Versorgung von Tieren oder Angehörigen. Aber: Auch Joggen und alleine Spazieren gehen soll dazugehören. Ursprünglich war eine Ausgangssperre ab 21 Uhr gefordert, diese wurde allerdings im neuen Entwurf aufgeweicht.
  • Schulen: Wer einen negativen Test vorweist, kann am Präsenz-Unterricht teilnehmen. Ab einer Inzidenz von 200 werden die Schulen wieder geschlossen. Hier gibt es eine Verschärfung: Der neue Gesetzesentwurf sieht eine Schließung bereits ab einer Inzidenz von 165 vor.
  • Geschäfte: Bis auf Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Reformhäuser, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte muss alles schließen. Doch: Dem neuen Beschluss zufolge soll Click & Meet ab einer Inzidenz von unter 150 möglich sein.
  • Kultur und Gottesdienste: Sämtliche Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Für Gottesdienste gelten die bereits bestehenden Regeln.
  • Hotels: Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind weiterhin untersagt.
  • Restaurants: Speisen und Getränke zum Mitnehmen sind weiterhin erlaubt; eine Bewirtung vor Ort bleibt verboten.
  • Sport: Fitnessstudios müssen geschlossen bleiben. Sport alleine oder zweit ist erlaubt. Profisport darf nur ohne Zuschauer stattfinden.
  • Firmen: Arbeitgeber sollen Arbeitnehmern nach wie vor Homeoffice gewährleisten, sofern dies möglich ist. Zudem soll Arbeigeber ihren Mitarbeitern zwei Tests pro Woche bereitstelle müssen.

Dann können wir mit Lockerungen rechnen

Die Notbremse wird wieder außer Kraft gesetzt, sobald die Inzidenz an drei Tagen hintereinander bei unter 100 liegt. Aber wie lange dauert es, bis die Zahlen sinken? Die Frankfurter Virologin Sandra Ciesek glaubt, dass mindestens vier Wochen vergehen müssen, um das Infektionsgeschehen zu verändern. Ciesek sagte im NDR-Podcast, dass sie mit leichten Lockerungen im Mai und Juni rechne sowie dann einer langsamen Steigerung bis in den Spätsommer. 

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