Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat für das kommende Jahr eine "deutliche" Anhebung des Mindestlohns angekündigt. Ein entsprechender Vorschlag der ständigen unabhängigen Mindestlohnkommission wird für den Sommer erwartet.
"Arbeit muss sich lohnen. Deshalb wird es zum nächsten Januar eine weitere Mindestlohnerhöhung geben", sagte Bundesarbeitsminister Huberts Heil der "Bild am Sonntag". "Ich rechne mit einer deutlichen Steigerung." Und das im kommenden Jahr. Der Minister verwies auf die hohe Inflation und Tariferhöhungen, die sich bei der Festlegung des Mindestlohns niederschlagen würden.
Mindestlohn: Alle zwei Jahre Vorschlag für Anpassung
Die ständige unabhängige Mindestlohnkommission unterbreitet der Regierung alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns. Der nächste Vorschlag wird für den Sommer erwartet. Zuletzt war der Mindestlohn zum 1. Oktober von 10,45 Euro auf zwölf Euro pro Stunde erhöht worden. Diesen einmaligen Schritt hatte die Regierung beschlossen und nicht die eigens dafür eingesetzte Kommission.
Bis Juni soll ein Entwurf für das Tariftreuegesetz vorliegen
Heil kündigte außerdem an, bis Juni einen Entwurf für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Tariftreuegesetz vorzulegen. Wenn der Bund Bauarbeiten in Auftrag gebe, Reinigungstätigkeiten vergeben würden oder eine Veranstaltung organisiert werde, dann dürften die Aufträge nur an Firmen vergeben werden, die den Tarifvertrag einhalten.
"Die Auftragnehmer des Bundes müssen ihren Mitarbeitern alle Regelungen des Branchentarifvertrags gewähren – von Lohnhöhe über Zulagen und Urlaub bis Weihnachtsgeld", sagte Heil. "Wenn wir als Staat Steuergeld ausgeben, dann dürfen davon nicht länger Unternehmer profitieren, die ihre Leute nicht ordentlich bezahlen." Ziel sei es, dass das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft trete.