Die Bundesagentur für Arbeit will Hartz-IV-Empfängern zukünftig noch enger auf die Pelle rücken. Wir verraten, worauf es die Arbeitsämter abgesehen haben!
Fahndung nach verschwiegenen Vermögen
Revisoren der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben bei Kontrollen festgestellt, dass die Jobcenter nur sehr zögerlich nach möglichen Zusatzeinkünften oder Geheimvermögen von Hartz-IV-Empfängern fahnden, heißt es in einem Bericht der Oldenburger Nachrichten.
In einigen Fällen könnte es sein, dass eigentlich gar kein Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen besteht. Die BA will deshalb zukünftig verstärkt auf die Suche nach verschwiegenen Vermögen gehen.
Mehrere Millionen Verdachtsfälle
2,57 Millionen Hinweise auf mögliche Zusatzeinkünfte erhielten die Arbeitsämter im Jahr 2019 aus dem Abgleich der Daten mit weiteren Behörden wie Finanzämtern und der Rentenversicherung. 353.512 waren Ende des Jahres noch immer nicht bearbeitet.
Bei einer Stichprobe in vier Jobcentern kam zudem heraus, dass die Mitarbeiter:innen in 90 Prozent der Verdachtsfälle nichts weiter unternommen hatten, um mögliche verschwiegene Vermögen aufzudecken.
Grundsätzliche Änderung
In Zukunft sollen Hartz-IV-Empfänger grundsätzlich Auskunft über die "Art, Höhe und Anlagekonditionen" aller ihrer Kapitalvermögen geben. Bisher musste man dies nur, wenn man mehr als 100 Euro Zinseinnahmen pro Jahr erzielte.
Doch auch hinter geringen Zinseinkünften können sich aufgrund der Niedrigzinsphase größere Vermögen verbergen, heißt es in einem internen Maßnahmenkatalog der BA, über den die Bild berichtete.