Bauern fällen Obstbäume – aus Angst vor dem Bienenschutz-Gesetz

17.05.2019 11:00

Bauern in Oberfranken befürchten offenbar, dass das "Rettet-die-Bienen"-Gesetz sie enteignet – und roden laut Vogelschützern vorsorglich ihre Streuobstwiesen

Das war es eigentlich nicht, was „Rettet die Bienen“ erreichen wollte: Seit einigen Wochen sollen in Oberfranken schon "einige tausend" Obstbäume der Motorsäge zum Opfer gefallen sein. Darauf zumindest deuten Meldungen an den Bayerischen Landesbund für Vogelschutz (LBV), einem der Mitinitiatoren des Volksbegehrens, hin.

Der Grund: Die Grundstückseigentümer und Bauern befürchten offenbar, dass das neue Naturschutzgesetz, das jetzt von der Landesregierung auf den Weg gebracht wurde, Streuobstwiesen unter einen allzu strengen Schutz stellt. So streng, dass ihre Eigentümer de facto nichts mehr machen dürfen.

Die Initiative "Rettet die Bienen" dementierte umgehend. Ein bei einer Rechtsanwaltskanzlei in Auftrag gegebenes Gutachten komme zu dem Schluss, dass die übliche Nutzung von Streuobstwiesen durch die Unterschutzstellung nicht behindert werde. Das Fällen bestimmter Bäume sei weiterhin erlaubt. Ebenso wie – unter bestimmten Voraussetzungen – die Anwendung von Pestiziden.

„Nutzung und Pflege ausdrücklich gewünscht“

"Unser Gesetzentwurf stellt eindeutig klar, dass die Nutzung und Pflege der Streuobstwiesen ausdrücklich gewünscht wird und weiterhin zulässig ist", sagte Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender des Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag. "Wer jetzt aufgrund von Desinformation oder unlauteren Motiven Obstbäume in Streuobstwiesen fällt, begeht Naturfrevel, stellt LBV-Präsident Norbert Schäffer in einer Pressemitteilung klar.

Der LBV sieht den Bayerischen Bauernverband mit in der Verantwortung. "Der Bezirkspräsident von Oberfranken bleibt bei seiner etwas seltsamen Aussage, es sei alles unklar. Dabei saß der Bauernverband mit am Runden Tisch", sagt LBV-Pressesprecher Markus Erlwein. Diese Verunsicherung, so Erlwein, führe offenbar dazu, dass einige Bauern "vorsorglich" ihre Streuobstwiesen roden.

Der Gesetzesentwurf der Initiative sieht unter anderem vor, dass Streuobstwiesen von mehr als 2500 Quadratmetern als „gesetzlich geschützte Biotope“ gelten sollen – mit Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächsten Hof oder Wohngebäude entfernt stehen. "Wer jetzt seine Streuobstwiese rodet, nur um unter 2500 Quadratmeter zu kommen, handelt eindeutig verwerflich", wird Schäffer in der Pressemitteilung weiter zitiert.

Jetzt legte der LBV mit einer Strafanzeige gegen unbekannt nach. Denn die ökologisch wertvollen Bäume seien von "einigen wenigen Landwirten" der fränkischen Schweiz auch noch während der Brutzeit gefällt worden.

Besonders schützenswerte Biotope

Laut Initiative "Rettet die Bienen" sind Streuobstwiesen der Lebensraum von über 5000 Tier- und Pflanzenarten – und zählen damit zu den artenreichsten Lebensräumen Europas. Zugleich fallen immer mehr von ihnen Neubaugebieten oder intensiver Landwirtschaftlicher Nutzung zum Opfer. Nach Erhebungen der Landesanstalt für Landwirtschaft sind in Bayern von 1965 bis 2012 rund 70 Prozent der Streuobstbäume verschwunden. Von ehemals rund 20 Millionen Bäumen sind nur noch sechs Millionen übrig.

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