Corona: Mundschutz im Auto – Bußgeld!

22.04.2020 15:50

Um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen, tragen immer mehr Menschen einen Mundschutz. Wer das im Auto tut, riskiert allerdings ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.

Immer mehr Bundesländer führen in diesen Tagen die Maskenpflicht ein, weil zahlreiche Experten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfehlen: Im Kampf gegen das grassierende Coronavirus könne ein MNS die Ausbreitung eindämmen. Wer sein Gesicht also beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln verhüllt, hilft seinen Mitmenschen. Sich mit Mundschutz ins Auto zu setzen, ist allerdings nicht ratsam. 

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Mundschutz: Im Auto verboten

Wie die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet, hat das Tragen eines Mundschutzes im Auto in Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von 60 Euro zur Folge. 

"Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist", erklärt Michael Däumich, Sprecher des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld, mit Verweis auf Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung. 

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Ein Paragraf und sein Problem

Die grundsätzliche Idee von Paragraf 23 ist nachvollziehbar: Begeht jemand ein Vergehen im Auto, muss er erkennbar sein – beispielsweise auf einem Blitzerfoto. Da das eigene Auto außerdem keinen öffentlichen Raum darstellt, in dem sich Fremde aufhalten, ist es nahezu unmöglich, sich dort mit dem Coronavirus anzustecken. Ein Mundschutz sollte also nicht nötig sein. 

Was aber, wenn das Auto doch ein öffentlicher Raum ist? Taxifahrer beispielsweise haben in ihrem Wagen Kontakt mit Fremden und sollten sich und andere deswegen so gut es geht schützen. Dasselbe gilt für Menschen, die hilfsbedürftigen Verwandten, Nachbarn oder Freunden mit einem Fahrdienst unter die Arme greifen.

Ob Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung zu Zeiten der Coronakrise wirklich Sinn hat, sollte wohl von Situation zu Situation entschieden werden. 

Quelle