Deutsche Anwältin klagt Regierung wegen Corona-Shutdown

10.04.2020 17:17

Beate Bahner, Anwältin für Medizinrecht, greift an: In einem 36-Seiten umfassenden Eilantrag ruft sie den Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe an. Sie sieht in den „Corona“-Zwangsmaßnahmen einen „Angriff auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland“. Und sie nennt die Maßnahmen der Merkel-Regierung „verfassungswidrig“.

Die Verfassungsklage wurde am 8. April zum obersten Gericht nach Karlsruhe geschickt. Mit dem Vermerk „EILT – bitte sofort vorlegen!“

Gefährdung des Rechts und der Freiheit

Die Anwältin aus Heidelberg erklärt in einer Analyse, weshalb aus ihrer Sicht der von der Regierung verordnete „Shutdown verfassungswidrig ist“ und warum dies „der größte Rechtsskandal“ sei, den Deutschland je erlebt hätte.

Auf 36 Seiten begründet die Juristin ihren Antrag und spart damit nicht mit harten Vorwürfen. In nur zwei Wochen wäre die „Errichtung eines diktatorischen Polizeistaats“ durchgesetzt worden. Und alle rechtswidrigen Zwangsmaßnahmen, begründet mit der Corona-Pandemie, würden einen Angriff auf den Staat und das Grundgesetz darstellen. „Insbesondere“, so heißt es in der Klagsschrift, wären „die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet“.

Corona-Maßnahmen „sofort außer Vollzug setzen“

Mit ihrem Antrag erhofft Anwältin Bahner von den Höchstrichtern, dass diese einen „Erlass einer einstweiligen Anordnung“ verfügen würden: Die Corona-Erlässe sollten vorerst ausgesetzt werden. Das würde ein sofortiges Ende von Kontaktverbot, Ausgangsbeschränkungen etc. in ganz Deutschland bedeuten.

Im Internet erhält die Anwältin dafür viel Zustimmung.

Zweifelhafte Erfolgsaussichten

Beobachter räumen der Juristin hingegen wenig Aussicht auf Erfolg ein. Sie bemühe sich zwar, die für eine erfolgreiche Klage persönliche Betroffenheit darzulegen, ob das allerdings für ein Ende der Corona-Maßnahmen reichen wird, darf angezweifelt werden. So beklagt sich die Antragstellerin auf Seite 16 ihres Schreibens etwa, dass es ihr nicht möglich sei, „einen zwingend notwendigen Erholungsurlaub anzutreten“, da wegen der Corona-Maßnahmen alle Hotels geschlossen halten müssten.

Auch Polizei und Staatsschutz wurden auf die Anwältin aufmerksam, da sie öffentlich dazu aufgerufen hätte, sich den Maßnahmen zu widersetzen. Sie soll zudem zu einer Demonstration „gegen den Corona-Wahn“ aufgerufen haben. Das sei derzeit aber untersagt, so die Polizei Heidelberg.

Fans der Anwältin beklagen zudem, dass ihre Webseite „gesperrt worden“ wäre. Diese war aber Freitag früh problemlos abrufbar unter http://www.beatebahner.de

Andere Klagen in der Corona-Cause wie der Verfassungsgerichtshof in den letzten Tagen prompt ab. So den Eilantrag eines Bayern oder einen Antrag bezüglich „Mieterschutz“.

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