Donald Trump lässt sich den Mund nicht verbieten – obwohl jetzt die zweite Richterin ihm ein Redeverbot in Prozessangelegenheiten erteilt hat. Oder wahrscheinlich gerade deswegen. Selbst ein paar Tage in Haft sind nicht ausgeschlossen.
Eine sogenannte "Gag-Order" ist im Allgemeinen nicht lustig. Im Juristenamerikanisch wird damit ein Maulkorb bezeichnet, der etwa bei Gerichtsprozessen verhindern soll, das Zeugen, Richter oder andere Beteiligte eingeschüchtert oder bedroht werden. Zum Beispiel vonseiten des Beschuldigten. Im Fall vom vierfach angeklagten Ex-US-Präsidenten Donald Trump ist bereits eine dieser Schweige-Anordnungen verfügt worden, eine weitere wurde nun von der Washingtoner Richterin Tanya Chutkan erneut in Kraft gesetzt.
Donald-Trump-Ausfälle gegen Sonderermittler
In dem Prozess in der US-Hauptstadt geht es um versuchten Wahlbetrug, genauer um die unzulässige Einmischung in die Stimmenauszählung der vergangenen Präsidentschaftswahl. Das Redeverbot besteht schon länger, wurde aber Mitte Oktober von Trumps Anwälten angefochten. Anlass für die "Gag-Order" waren Ausfälle wie gegen den Sonderermittler und Ankläger Jack Smith, den er "geistesgestörten Irren" und "Schläger" genannt hatte.
Ähnlich massiv ging (und geht) der frühere Staatschef auch Arthur Engoron, Richter im New Yorker Betrugsprozess gegen ihn, an: "Dieser Richter ist ein sehr parteiischer Richter, neben dem eine Person sitzt, die sehr parteiisch ist, vielleicht sogar noch viel parteiischer als er selbst", motzte Trump jüngst. Weil dies bereits der zweite Verstoß gegen den Schweigeerlass war, muss Donald Trump 10.000 Dollar Strafe zahlen. Zuvor musste er 5000 Dollar zahlen, weil er einen verunglimpfenden Beitrag über einen Justizangestellten nicht aus seinem Netzwerk "Truth Social" gelöscht hatte.
Trump will "verfassungswidrigen Eingriff" nicht hinnehmen
Weder das zweite Bußgeld noch das in der Hauptstadt erneuerte Redeverbot hält den Immobilienmogul davon ab, weiter auszuteilen: "Ich stelle fest, dass die sehr voreingenommene, Trump-hassende Richterin in DC. (Washington, d.Red.), die sich wegen ihrer unverhohlenen und offenen Abneigung gegen Ihren Lieblingspräsidenten, mich, hätte zurückziehen sollen, erneut eine 'Gag Order' erlassen hat, die mich gegenüber der Staatsanwaltschaft als auch politischen Gegner benachteiligen wird", so Trump auf Truth Social. Und weiter: Er werde den "verfassungswidrigen Eingriff" in seine Rechte nicht hinnehmen und Einspruch einlegen.
Obwohl der Zweck der Schweigeanweisung ist, den Prozess sowie dessen Teilnehmer zu schützen, ist es unter US-Juristen umstritten, ob sie nicht tatsächlich gegen den ersten Verfassungszusatz, die Redefreiheit, verstößt. Auch zerfließen oft die Grenzen zwischen allgemeinen Kommentaren über laufende Prozesse, zugespitzten Meinungen und echten Drohungen. Im New Yorker Verfahren hat Richter Engoron Trump in Fall von weiteren Verstößen mit Haft gedroht. Ob er eine solche Strafe kampflos annehmen wird, ist aber eher unwahrscheinlich.