Dürfen Arbeitgeber eine Corona-Impfung verlangen?

25.01.2021 11:54

Dies ist nur eine der Fragen, die sich Österreicher momentan stellen. Aber wie sieht es wirklich aus: Kann der Arbeitgeber eine Corona-Impfung verlangen? Kann ich eine Impfung verweigern? Muss ich bei einem Bewerbungsgespräch darüber Auskunft geben, ob ich gegen das Corona-Virus geimpft bin und kann ich deshalb abgelehnt werden?

Derzeit gibt es keine allgemeine Impfpflicht in Österreich. Laut Epidemiegesetz können derzeit nur Personen, die sich berufsmäßig mit der Krankenbehandlung, der Krankenpflege oder Leichenbesorgung beschäftigen, sowie Hebammen zu einer Impfung verpflichtet werden. Für alle anderen Berufsgruppen müssten erst rechtliche Grundlagen dafür geschaffen werden. Und selbst dann heißt das nicht, dass das Gesetz wirklich Bestand hätte, so Rechtsanwältin Michaela Hämmerle, die auch bei der Initiative „Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung“ ist.

Frage der Verhältnismäßigkeit

Denn da ein solches Gesetz eine nicht unwesentliche Grundrechtsbeschneidung bedeuten würde, müßte zuerst die Verhältnismäßigkeit geprüft werden. So ein Grundrechtseingriff wäre eventuell statthaft, wenn etwa die Impfungen auch eine Weitergabe des Virus verhindern würden, aber dazu liegen derzeit noch keine wissenschaftlichen Studien vor. Doch die Klärung dieser Frage wäre auch gerade für das Gesundheitspersonal wichtig, denn schützt die Impfung nur einen selber und nicht Dritte, ist eine Impfpflicht schwerer argumentierbar. Des Weiteren ist zu unterscheiden, ob es sich um ein bestehendes Arbeitsverhältnis handelt, wo es fraglich ist, ob nicht geimpfte Arbeitnehmer gekündigt werden können, wenn sie eine Impfung verweigern.

Weisungen schriftlich geben lassen

In der Judikatur werden die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer sehr großzügig ausgelegt, so Hämmerle, die empfiehlt, sich Dienstanweisungen bezüglich Impfungen prinzipiell schriftlich geben zu lassen und sich auch zu widersetzen, wenn man keine Impfung wünscht. Personen, die gekündigt werden, weil sie sich nicht impfen lassen wollen, hätten vor Gericht gute Chancen, da es sich um anfechtbare Motivkündigungen handelt. Bei Beamten beispielsweise könnte der Arbeitgeber nur mit Versetzungen agieren, dabei darf es aber zu keiner Verschlechterung kommen. Auch bei Bewerbungen sind Fragen nach dem Impfstatus, ähnlich wie Fragen nach einer Schwangerschaft, nicht zulässig.

Quelle