Energiepreisbremse: Auf diese Angaben in der Abrechnung sollten Verbraucher achten

03.03.2023 11:03

Seit Mittwoch gilt die Energiepreisbremse. Für die Berechnung benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher eigentlich ein Informationsschreiben. Doch einige Haushalte haben dieses Schreiben noch gar nicht erhalten oder zum Teil ist es fehlerhaft. Worauf ist zu achten?

Mit seinem "Doppel-Wumms" wollte Bundeskanzler Olaf Scholz die Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten – seit Mittwoch greift mit der Energiepreisbremse der Bundesregierung ein Teil davon. Damit werden die Kosten für Gas, Strom und Fernwärme für Privathaushalte und kleine Unternehmen gedeckelt. Die Regelung tritt ab dem 1. März in Kraft, gilt aber schon rückwirkend für Januar und Februar. Theoretisch zumindest, denn die Umsetzung verzögert sich.

Informationsschreiben der Energieversorger sind zum Teil fehlerhaft – oder noch gar nicht angekommen

Bis zum 15. Februar hätten viele Kundinnen und Kunden einen Brief erhalten sollen, in dem der veranschlagte Jahresverbrauch festgehalten ist. Mit der Energiepreisbremse deckelt der Bund die Kosten für 80 Prozent des Energieverbrauchs: bei Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh), bei Gas auf zwölf Cent pro kWh und für Fernwärme auf 9,5 Cent. Doch viele Haushalte haben diese Briefe noch gar nicht erhalten und können damit auch nicht nachvollziehen, welche Kosten ihnen tatsächlich bevorstehen. Es könnte zu Verzögerungen kommen, kündigte schon Mitte Februar der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) an, der auch die großen Energieversorger wie RWE, E.ON oder Vattenfall vertritt. Die BDEW-Vorsitzende Kerstin Andrea bezeichnete die Umsetzung der Energiepreisbremse in einer Pressemitteilung als "Mammutaufgabe". Die Gesetzgebung der Energiepreisbremse sei sehr komplex. Deshalb gebe es Probleme in der IT-Umsetzung, Sonderfälle wie Umzüge und Kündigungen müssten berücksichtigt werden und auch zeitlich sei die Frist nach den vorausgegangenen Dezemberhilfen sehr knapp bemessen.

Energiepreisbremse: Kunden wissen noch nicht, welche Kosten sie erwarten

Das mögen nachvollziehbare Gründe sein, doch wer am Ende auf schwer kalkulierbaren Kosten sitzt, ist der Verbraucher. Deshalb kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv): "Die Verunsicherung ist groß, die Verbraucher:innen müssen jetzt erfahren, mit welchen Kosten sie wirklich rechnen müssen." Doch selbst wenn der Brief des Versorgungsunternehmens bereits im Briefkasten gelandet ist, rät die Verbraucherzentrale, die Schreiben genauer zu überprüfen. Denn einige Briefe sind intransparent oder fehlerhaft, moniert der Bundesverband, und sammelt bundesweit Beschwerden. Im Schreiben müssten die aktuellen Preise für Gas, Wärme oder Strom enthalten sein, zudem die aktuellen und neuen Preise für den Abschlag. Auch sollte die Höhe des Entlastungskontingents sowie der individuelle Entlastungsbetrag enthalten sein. Desweiteren sollte man die Kosten für den Abschlag mit der Vorjahresrechnung vergleichen, um zu sehen, ob der vom Versorger geschätzte Verbrauch Sinn ergibt.

Falls eine oder mehrerer dieser Angaben fehlen, sollte man zuerst in den Austausch mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen gehen. Zudem erfasst die Verbraucherzentrale, ob und wie erfolgreich die Energiepreisbremse umgesetzt wird. Wer Fragen hat und sich unsicher ist, kann sich mit einem Scan des Informationsschreibens auch an die jeweilige Verbraucherzentrale des eigenen Bundeslandes wenden.

 

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