Erstmals Autobahn betroffen: Gericht ordnet Diesel-Fahrverbot auf Autobahn A40 an

16.11.2018 13:16

Jetzt trifft es die A40 in Essen: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ordnet erstmals die Einrichtung einer Dieselfahrverbotszone auf einer Autobahn an. Was gut für die Gesundheit der Anwohner ist, dürfte das Verkehrsproblem im Ruhrgebiet weiter verschärfen.

Nachdem es der Politik jahrelang nicht gelungen ist, für die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte und damit für bessere Atemluft zu sorgen, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Machtwort gesprochen.

Die Richter verpflichten in ihrem Urteil das Land Nordrhein-Westfalen dazu, den Luftreinhalteplan um eine sogenannten Blaue Zone in Essen zu erweitern. Sie soll in 18 der insgesamt 50 Stadtteile der 580.000-Einwohnerstadt im Ruhrgebiet gelten. In das Gebiet fällt auch die vielbefahrene Autobahn 40. Durch die Fahrverbote soll erreicht werden, dass der seit 2010 gültige EU-weite Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten wird.

Vom 1. Juli 2019 an dürfen in den betroffenen Bereichen nur noch neuere Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 und höher, vom 1. September an nur noch solche der Klasse 6, fahren. "Diese Fahrverbote hält die zuständige Kammer in dem fortzuschreibenden Luftreinhalteplan für unverzichtbar, um die Gesundheit der Anwohner, Besucher und Verkehrsteilnehmer zu schützen", so das Gericht. 

Karte: A40 auf Essener Gebiet

Für bessere Luft hatte die Deutsche Umwelthilfe geklagt. Hintergrund sind die erhöhten NO2-Messwerte in Essen. So wurde an an der Messstation Essen-Frohnhausen, direkt an der A40, im vergangenen Jahr ein Jahresmittel von 50 Mikrogramm NO2 je Kubikmeter Luft gemessen. Erlaubt sind höchstens 40 Mikrogramm. An vier weiteren Messtationen waren die Schadstoff-Belastungen ebenfalls zu hoch.

Vertreter des Landes NRW hatten in der mündlichen Verhandlung betont, dass durch schon geplante Maßnahmen eine Grenzwerteinhaltung im Jahr 2020 an fast allen Messstationen gelingen werde. Eine Aufnahme von Fahrverboten in neue Luftreinhaltepläne sei unverhältnismäßig. Das sah das Gericht anders. Die kurzfristige Einrichtung der "Blauen Zone" sei "notwendig" und "verhältnismäßig", stellten die Richter fest.

Diesel-Fahrverbot auch in Gelsenkirchen

Neben dem Dieselfahrverbot in Essen verfügte das Gerichtzudem die Sperrung der Gelsenkirchener Hauptstraße Kurt-Schumacher-Allee für Dieselfahrzeuge unter Euro 6 ab dem 1. Juli 2018. Ausnahmen soll es für Gewerbetreibende geben.

Gegen die beiden Urteile kann Berufung eingelegt werden.

Die auch als "Ruhrschnellweg" bekannte Autobahn 40 verbindet die deutsch-niederländische Grenze mit Dortmund und verläuft auf ihren rund 100 Kilometern zu großen Teilen durch die dicht besiedelte Städte des Ruhrgebiets, unter anderem durch Essen, Duisburg und Bochum. Anwohner sind dort erheblichen Lärm- und Abgasbelastungen ausgesetzt. Im August 2018 zählte der Landesbetrieb "Straßen NRW" in Essen-Kray täglich bis zu 130.000 Fahrzeuge. Die Autobahn gilt als überlastet, regelmäßig gibt es Stau. Die A40 soll daher ausgebaut werden.

Das erste Dieselfahrverbot Deutschlands wurde im Mai in Hamburg auf zwei Straßenabschnitten verhängt. (Lesen Sie hier mehr zum Thema.) Seitdem klagen Anlieger der Ausweichrouten über eine höhere Verkehrsbelastung, mit der mehr Lärm und Abgase einhergehen. Inzwischen ordneten Gerichte auch in weiteren deutschen Großstädten Fahrverbote an, zuletzt in Köln und Bonn.

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