Es lebe die Diktatur? „Erziehungsmittel“ gegen Schüler ohne Maske

22.07.2021 11:52

Nach den ersten beiden Artikeln über das 42-seitige Schreiben der Bildungsdirektion OÖ an seine Lehrer und Schulleiter ist bereits das Entsetzen groß. Die diktatorischen Vorgaben sind kaum noch zu übertreffen. Da irrt man aber gewaltig. Die Vorgabe hinsichtlich der Vorgehensweise gegen maskenlose Kinder zeigt die wahre Grausamkeit, die sich täglich in unseren Schulen abspielte und ab Herbst weiter abspielen wird.

  • 42-seitiges Konvolut der Bildungsdirektion OÖ
  • diktatorische Maßnahmen und Vorgehensweise wird von Lehrern erwartet
  • Lehrer müssen mit Erziehungsmitteln gegen Maskenverweigerer vorgehen
  • Atteste können angezweifelt und müssen nicht anerkannt werden
  • Ärzte werden als unseriös bezeichnet
  • Atteste von Dr. Eifler sollen angezweifelt und nicht anerkannt werden – vor Berufsverbot ausgestellte Atteste
  • Keine Antwort auf kritische Fragen durch die Bildungsdirektion OÖ

Erziehungsmittel müssen angewandt werden!

Lehrer werden aufgefordert, mit Erziehungsmitteln gegen Kinder vorzugehen, die ohne gültiges Attest keine Maske tragen. „Erziehungsmittel“ seien etwa die Zurechtweisung oder ein belehrendes Gespräch. Aber auch eine Suspendierung sei möglich, wenn mit den anderen Mitteln nicht das Auslangen gefunden werde.

Wo sind die Lehrer mit Gefühl?

Mit keinem Wort erwähnt wird die Möglichkeit, dass ein Schüler gute Gründe dafür haben könnte, keine Maske zu tragen. Unwohlsein, Panik, Atemnot, Kopfschmerzen, Schwindel, verschwommenes Sehen, trockener Mund – all das könnten Gründe sein, die Maske abzunehmen. Anstatt auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen einzugehen, werden sie als Verweigerer hingestellt und müssen somit zurechtgewiesen werden. Keine Spur von Einfühlungsvermögen, pädagogischer Erfahrung und respektvollem Miteinander.

Verweigerung darf keinesfalls toleriert werden!

Auszug aus Seite 25 des Schreibens der FAQ’s:

Wie ist mit Schülerinnen und Schülern umzugehen, die ohne Vorlage eines ärztlichen Attests das Tragen einer FFP2- Maske bzw. eines MNS verweigern?

„Viele Schulstandorte sehen sich mit Fällen der Verweigerung des Tragens eines MNS konfrontiert. Ein Verweigern ohne Vorlage eines entsprechenden Attests darf keinesfalls toleriert werden!

Gemäß § 4 Abs. 3 der C-SchV 2020/21 gehört die Einhaltung der Hygienebestimmungen zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler. Eine Ausnahme ist lediglich dann vorgesehen, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird.

Kann kein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt werden, ist zuerst mit den „Erziehungsmitteln“ gem. § 47 Abs. 1 SchUG bzw. § 8 Abs. 1 Schulordnung vorzugehen. Dazu zählt etwa die Zurechtweisung der betroffenen Schülerinnen und Schüler oder ein beratendes bzw. belehrendes Gespräch.

Der Zugang zur Schule kann für Schülerinnen und Schüler rechtlich jedoch nicht verweigert werden.

Sofern mit diesen Erziehungsmitteln nicht das Auslangen gefunden werden kann, gibt es die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Suspendierung aufgrund der Gefährdung der anderen Personen am Schulstandort. Eine Suspendierung ist durch die Bildungsdirektion zu verfügen. Die Schulleitung hat daher mit dieser Kontakt aufzunehmen.“

Jedes Attest darf angezweifelt werden

Weiter geht es mit den ärztlichen Attesten. Die Bildungsdirektion OÖ erteilt den jeweiligen Schulleitern die Ermächtigung, die Rechtmäßigkeit ärztlicher Atteste anzuzweifeln. Das ist eine Ungeheuerlichkeit, die kaum zu übertreffen ist. Ein ärztliches Zeugnis, das vom betreffenden Schüler dem Sekretariat bzw. der Direktion vorgelegt wird, kann angezweifelt werden. Es liegt also im Ermessen der Schule, ein Attest anzuerkennen. Gesundheitsdaten müssen offen preisgegeben werden, Datenschutz wird völlig ignoriert und zusätzlich können Schüler einfach mal eben so an den Pranger gestellt und als Verweigerer bezeichnet werden. Sind Lehrer und Schulleiter nun befugt über gesundheitliche Belange zu entscheiden?

Ärzte ein Dorn im Auge der Behörden?

Ärzte, die in korrekter Ausübung ihres Berufes, ein ärztliches Attest zur Maskenbefreiung für Kinder und Jugendliche ausstellen, werden als unseriös bezeichnet. Woher wollen Bildungsdirektion und Schulleitung wissen, welcher Arzt und welches Attest seriös oder unseriös sind? Kann es vielmehr sein, dass Ärzte, die sich um die Gesundheit ihrer Patienten sorgen, nach ärztlicher Sorgfaltspflicht arbeiten und Atteste ausstellen, allen Behörden ein Dorn im Auge sind?

Dr. Eifler explizit erwähnt

Auch Dr. Peer Eifler findet im Schreiben der Bildungsdirektion explizit Erwähnung. Die Schulleitungen werden regelrecht dazu aufgefordert, Atteste von Dr. Eifler nicht mehr anzuerkennen. Denn es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Atteste, die vor Erteilung seines Berufsverbotes ausgestellt wurden, nicht mehr anerkannt werden müssen. Das würde im Ermessen der Schule liegen. Die Schulleiter werden ohne jegliche Grundlage aufgehetzt, Willkür walten zu lassen und gar Rechtsbruch zu begehen.

Atteste von Dr. Eifler gültig

Juristen haben geklärt, dass alle Atteste von Dr. Eifler ihre Gültigkeit haben. Zu finden ist diese Information auf der Seite der Anwälte für Grundrechte. Nach seinem Berufsverbot hat Dr. Eifler keine Atteste mehr ausgestellt.

Auszug aus Seite 26 des Schreibens der FAQ’s: 

Müssen unseriöse ärztliche Atteste anerkannt werden?

„Gemäß § 55 Ärztegesetz darf eine Ärztin bzw. ein Arzt ärztliche Zeugnisse nur nach gewissenhafter ärztlicher Untersuchung und nach genauer Erhebung der im Zeugnis zu bestätigenden Tatsachen nach seinem besten Wissen und Gewissen ausstellen. Bestehen Zweifel am rechtmäßigen Zustandekommen des Attests, muss dieses nicht akzeptiert werden.

Wenn Sie als Schulleitung die Rechtmäßigkeit eines solchen Attestes anzweifeln, können Sie die Vorlage eines anderen ärztlichen Attests einfordern und müssen das Attest nicht weiter berücksichtigen.

Für die Atteste von Dr. Eifler gilt:

Über Dr. Eifler wurde mit 30.09.2020 ein Berufsverbot von der Ärztekammer Steiermark verhängt. Alle Atteste die seit dem 1.10.2020 von Dr. Eifler ausgestellt wurden, sind nicht mehr zu akzeptieren.

Aufgrund dieser Tatsache, besteht des weiteren die Möglichkeit, Atteste, die von Dr. Eifler bereits zuvor ausgestellt wurden, nicht mehr zu akzeptieren, wenn die Schulleitung die Rechtmäßigkeit anzweifelt.“

Bildungsdirektion OÖ übergeht Wochenblick-Fragen!

Die dazu gestellten Anfragen von Wochenblick an die Bildungsdirektion OÖ blieben leider unbeantwortet bzw. wurden diese in der Antwort übergangen:

Fragen:

-) Wie entscheiden Lehrpersonal und Schulleiter, dass ärztliche Atteste unseriös sind? Sind sie dazu befugt?

-) Seit wann muss ein Schüler seine medizinischen Daten der Schule preisgeben? Gibt es keine ärztliche Schweigepflicht oder auch Datenschutz?

-) Ist es nicht eher so, dass eine ärztliche Bescheinigung anerkannt werden muss, ohne jemandem Unseriöses zu unterstellen? Weshalb werden gesundheitliche Daten in Zweifel gezogen? Ist dies auch bei Turnbefreiungen (beispielsweise vom Hausarzt ausgestellt) so??? Wurden und werden die auch automatisch in Zweifel gezogen und deswegen nicht anerkannt?

-) Auch die Gültigkeit der Atteste von Dr. Eifler besteht eindeutig nach rechtlicher Beurteilung: Weshalb wird diesen Attesten die Gültigkeit aberkannt, ohne jegliche rechtliche Grundlage?

-) Wer haftet für gesundheitliche Schäden eines Schülers/einer Schülerin, wenn eine Lehrperson oder ein Schulleiter ein ärztliches Attest aus eigenem Ermessen für unseriös/ungültig einstuft, und somit den Schüler/die Schülerin zum Tragen einer MNS/FFP2-Maske verpflichtet?

Antwort:

„Zu den Tests und deren Durchführung wurde immer schon kommuniziert, dass ohne Test, die Schülerinnen und Schüler im Distance-Learning unterrichtet werden. Im Schnitt waren im letzten Semester 1% der Schülerinnen und Schüler im Distance-Learning, da sie diesen Tests nicht zustimmten / ihre Erziehungsberechtigten diesen Tests nicht zustimmten.

Wie es hier im Herbst bzw. nächsten Schuljahr weitergeht, dazu wird das BMBWF im August die Entscheidungen treffen. Was wir schon wissen ist, dass es eine zweiwöchige Sicherheitsphase geben wird. Während dieser Wochen werden die Kinder und Jugendliche wieder getestet. Für Informationen zu genaueren Vorgehensweisen bitte ich um Geduld.“

Missbrauch der Lehrer für diktatorische Zwecke

Die Fragen, die sich hier unweigerlich jeder stellen sollte, sind: Warum werden ahnungslose Lehrer und Schulleiter für derartige diktatorische Zwecke und Maßnahmen missbraucht? Weshalb werden diese bewusst getäuscht und in eine derart missliche Lage gebracht? Warum werden sie absichtlich zu rechtswidrigen Handlungen angestiftet, ja gar gedrängt? Unsere Lehrer sollten Vertrauenspersonen sein und keine Handlanger für ein diktatorisches System.

Blinder Gehorsam fehl am Platz

Sie sollten die Begleitung und Förderung der Jüngsten unserer Gesellschaft vertrauensvoll übernehmen, nicht jedoch das Vertrauen missbrauchen und ihre Position ausnutzen. Eltern und Schüler müssen darauf vertrauen können, dass Lehrer nach bestem Wissen und Gewissen handeln und sich nicht für politische Zwecke missbrauchen lassen. Dazu gehört es auch, sich selbst zu informieren und nicht blindlings alle Anordnungen, ohne zu hinterfragen, zu befolgen.

Wochenblick bleibt jedenfalls an diesen Themen dran. Erneute Anfragen an die Bildungsdirektion OÖ werden vor Ende der Sommerferien folgen. Wir halten Sie darüber am Laufenden.

Quelle