Fotografieren: Was ist erlaubt und was nicht?

15.08.2023 12:30

Ferienzeit ist Foto-Zeit. All die schönen Urlaubsmomente sollen für die Erinnerung festgehalten und mit Freunden geteilt werden. Aber was ist beim Fotografieren eigentlich erlaubt und was verboten? Was ist, wenn sich fremde Menschen vor meinem Fotomotiv tummeln? Warum darf man den Eiffelturm nicht bei Nacht ablichten? Und ist es eine gute Idee, im Restaurant sein Essen zu knipsen?

Durch die sozialen Medien sind die Grenzen zwischen privat und öffentlich fließend geworden. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Fotos unproblematisch sind und welche man lieber bleiben lässt – oder zumindest nicht auf Instagram, Facebook & Co. postet.

1. MENSCHEN

Grundsätzlich ist es verboten, fremde Menschen ungefragt zu fotografieren. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Erlaubt:

  • Menschen als Beiwerk: Dass andere Personen auf das Bild geraten, lässt sich nicht vermeiden. Die Regel lautet hier: Funktioniert das Fotomotiv auch ohne die zufällig abgebildeten Personen, ist alles okay.
  • Großveranstaltungen: Wer bei einem Karnevalsumzug oder einer Demonstration teilnimmt, will gesehen werden. Er oder sie darf daher auch fotografiert werden, solange der Zusammenhang erkennbar bleibt. Dasselbe gilt fürs Fußballstadion: Ein Foto von der Fankurve ist okay, aber aus den Emotionen eines Fans ein Meme zu machen, ist nicht erlaubt.

Nicht erlaubt:

  • Straßenszenen: Ein Straßenmusiker, Rentner auf einer Bank, Pendler, die aus einem U-Bahn-Schacht steigen – bevor man solche Alltagsszenen ins Netz stellt, muss man die Personen um Erlaubnis bitten. Kunstfotografen haben ein wenig mehr Freiheiten, dürfen aber auch nicht alles veröffentlichen.
    Ausnahme: In den USA darf jeder Mensch, der sich in der Öffentlichkeit bewegt, auch fotografiert werden.
  • Nackte Menschen: Nackte sind immer tabu – selbst, wenn sie nur im Hintergrund des Bildes auftauchen. 

Sonderfall Prominente

Wer prominent ist, darf fotografiert werden. Aber nicht uneingeschränkt! Wichtig ist, ob der Prominente gerade als „Person des Zeitgeschehens“ auftritt oder privat unterwegs ist. Bei einer öffentlichen Autogrammstunde darf also geknipst werden, was das Zeug hält. Trifft man den Star jedoch zufällig auf der Straße, braucht man für das Foto eine Einwilligung.

Tipp: Die Einwilligung für das Foto schließt noch nicht dessen Veröffentlichung ein! Frage also immer extra nach, wenn du dein Bild auch ins Internet stellen willst.

2. GEBÄUDE

In vielen Ländern gilt die Panoramafreiheit: Alles, was von der Straße aus sichtbar ist, darf auch fotografiert werden – egal, ob privater Balkon oder Schloss.

Nicht erlaubt:

  • Innenräume: Aufnahmen eines Bahnsteigs oder eines Rathausflurs sind nicht von der Panoramafreiheit gedeckt (lediglich in England und Kanada ist man da lockerer). Für private Zwecke werden Fotos zwar oft geduldet, mit dem Posten auf sozialen Medien solltest du jedoch vorsichtig sein. 
  • Fenster: Das Fotografieren durch Fenster ist verboten – selbst, wenn es sich um Schaufenster handelt.
  • Sensible Anlagen: Militärposten, Polizeistationen oder Flughäfen solltest du nicht fotografieren. Im arabischen Raum erstreckt sich das Verbot auch auf Regierungsgebäude oder Häuser der Königsfamilien.
  • Hilfsmittel: Die Panoramafreiheit hört auf, sobald du für dein Fotomotiv eine Leiter, eine Drohne oder ein anderes Hilfsmittel benötigst. Auch das Fotografieren durch ein Gebüsch oder über eine Mauer ist verboten.

Länder ohne Panoramafreiheit: 

In Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien und auf der arabischen Halbinsel gilt die Panoramafreiheit nicht. Gebäude von Star-Architekten, die noch keine 70 Jahre tot sind, dürfen nur ins private Fotoalbum, wenn sie als Beiwerk im Hintergrund auftauchen – das gilt zum Beispiel für das Atomium in Brüssel oder das höchste Gebäude der Welt, den Burj Khalifa in Dubai. 

3. HAUSRECHT

Die Panoramafreiheit endet, sobald man nicht-öffentlichen Boden betritt: Das betrifft Museen, Kirchen, Schulen, Hotels oder Parks. Bis vor kurzem benötigte man zum Beispiel eine Genehmigung, wenn man ein Bild von Schloss Sanssouci posten wollte – der Schlosspark gehört nämlich einer Stiftung. In Schloss Neuschwanstein, im Taj Mahal oder in der Sixtinischen Kapelle ist das Fotografieren gänzlich verboten. Im Louvre darf man wiederum fotografieren, aber nur ohne Blitz. Mache dich daher immer schlau, wie das Fotografieren vor Ort geregelt ist!

4. ESSEN

„Foodporn“ nennt sich der Trend, sein Essen erst auf Instagram zu posten, bevor man es probiert hat. Andere wiederum machen Beweisbilder für ihre Kritik auf Restaurant-Bewertungsportalen. Doch Fotos vom Essen sind nicht immer erlaubt. 

Nicht erlaubt:

  • Hausrecht: Bevor man seine Kamera zückt, sollte man nach Verbotsschildern oder Hinweisen Ausschau halten, die das Fotografieren einschränken.
  • Urheberrecht: Manche Speisen sind wahre Kunstwerke – und zwar auch im juristischen Sinne. In Sterne- und Szene-Restaurants also lieber vorher fragen, wenn man ein Foto von seinem Teller machen will. Oder einfach das Essen genießen.

5. KUNST

Die Panoramafreiheit erstreckt sich – dort, wo sie gilt – auch auf Kunstwerke, die zum Stadtbild gehören. 

Erlaubt:

  • Bleibende Kunst: Statuen, Installationen oder Bilder, die nicht als zeitlich befristetes Kunst-Event gedacht sind, dürfen jederzeit geknipst und veröffentlicht werden. Ein Kreidebild auf dem Kölner Domplatz gilt somit ebenso als „bleibend“ wie der Molecule Man in Berlin. Für Fotos vom verhüllten Reichstag benötigte man hingegen eine Genehmigung.
  • Alte Kunst (ohne Panoramafreiheit): Ist der Künstler mehr als 70 Jahre tot, erlischt das Urheberrecht. Ältere Kunstwerke kann man folglich selbst in Frankreich, Italien oder Griechenland fotografieren, wo keine Panoramafreiheit besteht.

Nicht erlaubt:

  • Kunst-Events: Alle zwei Jahre wird der Hamburger Hafen in blaues Licht getaucht. Da es sich hier um ein Event handelt, dürfen Fotos davon nur eingeschränkt veröffentlicht werden. Das Gleiche gilt auch für Lichterfeste in anderen Städten. 
  • Junge Kunst (ohne Panoramafreiheit): Gustave Eiffel ist schon über 70 Jahre tot. Deshalb darf man seine Urlaubsfotos vom Eiffelturm auch ohne Genehmigung schießen. Nicht aber nachts: Denn die Beleuchtung des Turms gilt als eigenes Kunstwerk. Private Fotos brauchen daher den Copyright-Vermerk „©Tour Eiffel/Illuminations Pierre Bideau“; professionelle Fotografen, Influencer und Blogger müssen sich eine Lizenz besorgen.
  • Statuen in den USA: In den USA darf man zwar Menschen und Gebäude fotografieren, aber keine Statuen. Für die gilt nämlich das Urheberrecht. Das Fotografieren der Freiheitsstatue in New York ist also erlaubt, weil ihr Schöpfer schon längere Zeit verstorben ist. Die Kopie der Freiheitsstatue in Las Vegas darf hingegen nur im Hintergrund einer Stadtansicht auftauchen. 
  • Sakrale Kunst: Als Tourist sollte man sich immer auch über die religiösen Sitten der anderen Kultur informieren. So ist etwa das Posieren vor Buddhastatuen verboten. Auch in vielen Tempeln sollte man die Kamera lieber stecken lassen.

6. TIERE

Anders als Menschen genießen Tiere kein Recht am eigenen Bild. Trotzdem gibt es Fälle, in denen Tierbilder zum Problem werden.

Nicht erlaubt:

  • Zoos: In Zoos gilt das Hausrecht. Hier sollte man sich informieren, welche Fotos erlaubt sind und welche Regeln für die Veröffentlichung gelten. Immerhin haben einige Zoos ein berechtigtes Interesse, mit Bildrechten ihr Budget aufzubessern.
  • Bernhardiner vor dem Matterhorn: In der Gemeinde Zermatt ist das beliebte Fotomotiv seit 2015 verboten. Die Verordnung dient dem Schutz der Tiere, die oft nicht artgerecht gehalten worden waren.

 

Urlaubserinnerungen sind etwas Schönes. Wenn jedoch eine Abmahnung für die veröffentlichten Bilder ins Haus flattert, trübt sich das Vergnügen. Mit diesen Hinweisen hast du jetzt immerhin einen groben Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Quelle