Gericht entscheidet: Luftgewehr-Schüsse auf Katze sind keine Tierquälerei!

11.12.2020 11:27

Ein Landgericht hat nun entschieden, dass Luftgewehr-Schüsse auf Katzen keine Tierquälerei darstellen.

Ein Urteil, das bei vielen Menschen Unverständnis auslösen wird: Das Landgericht Frankfurt hat am Mittwoch (9. Dezember) entschieden, dass es sich beim Abfeuern von Schüssen aus einem Luftgewehr auf eine Katze um keine strafbare Tierquälerei handelt.

Eppstein: Mann schießt mit Luftgewehr auf Nachbarskatze

Ein 52 Jahre alter Mann aus dem hessischen Eppstein wurde vom Gericht zu einer Geldstrafe von 1950 Euro (30 Tagessätze) verurteilt. Der Mann hatte mit einem Luftgewehr auf die Nachbarskatze geschossen. Mit der Besitzerin war er aufgrund des Tieres immer wieder in Streit geraten.

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Bei einer Röntgenuntersuchung wurde im Körper der Katze ein Geschoss gefunden, das aus dem Luftgewehr des Mannes stammt. Das Urteil wurde mit einem tierärztlichen Gutachten begründet, in dem durch den Schuss lediglich eine "leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung“ des Tieres festgestellt werden konnte.

Urteil: Tierquälerei nur bei "erheblichen Schmerzen" gegeben

Eine Verurteilung wegen Tierquälerei sei aber nur bei "erhebliche Schmerzen“ angemessen, so die Begründung des Landgerichtes. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. In erster Instanz hatte das Amtsgericht den Mann noch wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 16 100 Euro (70 Tagessätze) verurteilt.

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