Gesetzesnovelle: In Österreich soll es künftig sechs verschiedene Geschlechter geben

23.06.2022 12:42

Als erster Staat weltweit will Österreich bei der behördlichen Meldung sechs verschiedene Möglichkeiten für die Angabe des eigenen Geschlechts zur Verfügung stellen.

Österreich will bei der behördlichen Meldung als erstes Land weltweit sechs Optionen für die Angabe des eigenen Geschlechts zur Verfügung stellen. Nach dem Entwurf für eine Novelle des Melde­gesetzes soll man künftig zwischen den Bezeichnungen "männlich", "weiblich", "divers", "inter", "offen" und "keine Angabe" wählen können.

Die neuen Möglichkeiten stehen jedoch nur Menschen zur Verfügung, die auf Basis eines Fachgutachtens beweisen können, dass sie körperlich nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuzuordnen sind.

Österreichs bisherige Regelung verstößt gegen EU-Recht

Die Regierung in Wien kommt mit dieser Maßnahme einem Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2018 nach. Dieser hatte geurteilt, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine entsprechende meldebehördliche Eintragung hätten.

Erstritten worden ist die Anerkennung vom intergeschlechtlich geborenen Alex Jürgen und dem "Rechtskomitee Lambda", einem Verein, der sich in Österreich unter anderem für die Gleichberechtigung von homosexuellen und transidenten Menschen einsetzt.

Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention, in dem die Achtung des Privat- und Familienlebens geregelt ist, gebiete es, dass die menschliche Persönlichkeit in ihrer Identität, Individualität und Integrität zu schützen sei – somit bestehe ein "Recht auf individuelle Geschlechtsidentität", stellte der Österreichische Verfassungsgerichtshof klar. Damit müssten Menschen nur jene Geschlechtszuschreibung durch staatliche Regelungen akzeptieren, die ihrer Identität entspreche, fasst die "Kleine Zeitung" das Urteil von 2018 zusammen.

Die Zeitung "Die Presse" wies jedoch darauf hin, dass die Gültigkeit der Novelle noch nicht final sei. Es sei bislang lediglich eine interne Anweisung an Behörden und habe noch keine verbindliche Rechtswirkung.

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