Held im Freibad: Teenager rettet Jungen (4) vor dem Ertrinken

11.07.2019 15:42

Das war knapp: In einem Freibad in der Oberpfalz wäre ein kleiner Junge fast ertrunken. Der 13-jährige Justin kam dem Bademeister zuvor und sprang ins Becken, um dem Kleinen zu helfen.

Ein vierjähriger Junge ging in einem Nichtschwimmerbecken in der Oberpfalz plötzlich unter und bewegte sich nicht mehr. Dass er heute wohlauf ist, hat er nicht dem Bademeister, sondern einem Teenager zu verdanken. Für diesen selbstverständlich. Für die Mutter des Jungen, die Bademeister und die Polizei eine Heldentat.

Justin wird zum Lebensretter

Andere hätten vielleicht nicht so nicht gehandelt: Anfangs dachten Justin und dessen Freund, der kleine Junge mache nur Tauchübungen. Als Justin das Kind dann aber anstieß, einen Moment wartete aber nichts passierte, griff er ein. Sofort sprang er ins Wasser und rettete den kleinen Jungen. Am Beckenrand legte er den Jungen behutsam ab und rief mit dem Vater eines Freundes Verstärkung. Sofort begann dieser mit der Herzdruckmassage. Justin erzählt gegenüber „Deutsche Presse Agentur“: „Seine Lippen waren blau, er hat nicht mehr geatmet.“ Als der Bademeister auf die brenzlige Situation aufmerksam wurde, eilte er schnell herbei. 

Im Interview erklärt Bademeister Peter Faget der „dpa“, dass es für ihn in 27 Berufsjahren der erste ernsthaft kritische Einsatz gewesen sei. Doch bis er von seinem Turm binnen 30 Sekunden heraneilte, habe sich Justin schon um alles gekümmert. Dieser habe absolut richtig gehandelt. Auch die Mutter des 4-Jährigen habe sich schon Sorgen gemacht, kurze Zeit zuvor war der Junge noch auf dem Spielplatz gewesen.

Der 4-Jährige ist wieder wohlauf

Nach Justins Rettungsaktion sei der Gerettete erst einmal ins Krankenhaus gebracht worden, sogar die damals verständigte Polizei habe ihn dort besucht – und ihm zugesichert, dass sie ihn Zuhause mit einem Streifenwagen besuchen. Da dieser mittlerweile alles gut überstanden hat und wieder wohlauf zu Hause ist, haben die Beamten ihr Versprechen kürzlich eingelöst.

 

Quelle