Intensivkrimineller Bosnier nach sieben Verurteilungen keinen Tag in Haft

04.11.2019 14:38

Man stelle sich vor, man hätte die Delikte Sachbeschädigung, Urkundenunterdrückung, Betrug, Stalking, Verleumdung, gefährliche Drohung, Nötigung und Körperverletzung begangen. Man wäre für jede Straftat vor dem Richter gestanden. Jedes Mal waren die Beweise erdrückend, jedes Mal wurde man schuldig gesprochen. In blindem Vertrauen in den Rechtsstaat würde der brave, gesetzestreue Steuerzahler wohl denken, dass man spätestens nach der dritten Verurteilung schon einige Zeit „sitzen“ würde. Ist man ein bosnischer Migrant in Vorarlberg, saß man dafür nicht einen Tag in Haft – und es gibt natürlich auch keine Abschiebung.

Ein Kommentar von Willi Huber

Vergleicht man die Justizakte des Mannes, der 1992 als Jugendlicher nach Österreich kam, mit Fällen, wo wegen Lappalien gegen Einheimische verhandelt wurde, versteht man die Welt nicht mehr. In einer Zeit, wo Richter unbedingte Haft gegen Pensionisten oder Mütter verhängen, die sich auf Facebook auf eine angeblich unangemessene Art und Weise äußern, müssen doch echte Verbrechen mit echten Geschädigten umso strenger geahndet werden? Weit gefehlt.

Siebenmal nach dem Strafrecht verurteilt

Der in Vorarlberg lebende Bosnier wurde zwischen 2009 und 2018 siebenmal nach dem Strafrecht verurteilt. Er saß in Folge nicht einen Tag im Gefängnis. Das Strafmaß waren ausnahmslos Bewährungs- und Geldstrafen. Vor Kurzem nahm ein Beamter im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl allen Mut zusammen und verfügte die Ausweisung, Abschiebung und ein Einreiseverbot für drei Jahre. Umgesetzt wurde der Bescheid von unserem „Rechtsstaat“ aber nie. Man darf nun darüber Rätseln, welche NGO dem intensivkriminellen Migranten die notwendigen Tipps gab – doch er legte Einspruch ein und bekam Recht.

Interessen der Republik zur Aufrechterhaltung der Sicherheit zweitrangig

Das Bundesverwaltungsgericht hob alle Bescheide des Asylamtes auf. Der Verbrecher darf weiterhin unbehelligt in Österreich leben. Der verantwortliche Richter am BVwG, Markus Mayrhold, begründete seine Entscheidung so: Weil der Bosnier nie im Gefängnis war, er den Großteil seines Lebens in Österreich verbrachte und der deutschen Sprache mächtig sei, wäre sein persönliches Interesse auf ein Leben in Österreich höher zu bewerten als das Interesse der Republik an der Aufrechterhaltung der Sicherheit.

Es ist unklar, ob gegen das Urteil des BVwG noch ein letztes Rechtsmittel, eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof angestrengt wird.

Ist die Justiz politisch unterwandert?

Auch diese Zustände im Land wählt man bei einer Nationalratswahl mit, bestätigt sie und zementiert sie ein. Dabei machten linke Partei nie einen Hehl daraus, das Justizsystem unterwandern zu wollen beziehungsweise dieses Ziel schon lange erreicht zu haben. So veröffentlichte der Kurier im Jahr 2011 ein Dokument, dem gemäß am 12. Juli 1997 hochrangige SPÖ Politiker im Büro des SPÖ-nahen Rechtsanwaltes Gabriel Lansky zusammentrafen. Dieser „Arbeitskreis Justiz“ diskutierte damals: „Zu überlegen ist, wie sich die Partei noch mehr als bisher einbringen kann. […] Diskutiert wird eine Reform des Richterdienstgesetzes. Der Ansatzpunkt wären die Rechtspraktikanten. Hier wäre ein vernünftigeres Auswahlverfahren zu treffen und auch junge Genossinnen und Genossen zu ermutigen, in den Richterdienst zu gehen.“

Angesichts vieler Urteile, die eine gewisse politische Schlagseite nahelegen, mag jeder für sich selbst bewerten, wie erfolgreich diese Strategie war.

Quelle