Kinder missbrauchten kleines Kätzchen als Fußball – jetzt ist sie gestorben

29.09.2022 13:03

Im nordrhein-westfälischen Niederkassel-Mondorf wurde ein schwer verletztes Katzenbaby aufgefunden. Mit dem Tier wurde Fußball gespielt. Jetzt starb es an den Folgen der Quälerei.

Ende Juli dieses Jahres sah eine Anwohnerin in Niederkassel-Mondorf, wie Kinder ein Katzenbaby als Fußball missbrauchten und es zum Kicken benutzten. Schnell meldete sie sich bei einer Tierschutzeinrichtung und bei dem schwer verletzten Tier wurden erste Hilfsmaßnahmen vorgenommen, wie die "Bild"-Zeitung nach dem damaligen Vorfall im Rhein-Sieg-Kreis berichtete. Alle Unterstützung blieb jedoch vergebens. Die Katze Maggi starb inzwischen an ihren schweren Verletzungen.

Tierquälerei durch Kinder

"Als ich sie fand, war sie schon ganz kalt und lag in Seitenlage. Auch danach hielt sie ihren Kopf noch die ganze Zeit schräg, konnte nur im Kreis laufen – vielleicht eine Lähmungserscheinung. Ich habe erst gedacht, sie überlebt nicht. Was ist bloß mit den Leuten los?“, kommentierte Tierschützerin Gabriella Marchese gegenüber der "Bild"-Zeitung die Auffindesituation.

Marchese kümmert sich um herrenlose Katzen und berichtet über deren Leben hin und wieder über ihre Facebook-Seite, so auch über das Tier aus Niederkassel-Mondorf. Sie benannte das misshandelte Kätzchen nach der helfenden Anwohnerin, nämlich Maggi, und versorgte es mit Wasser und Nahrung, bevor es am Folgetag zum Tierarzt ging. Dort wurde festgestellt, dass Maggi einen Schädelbasisbruch erlitten und zwei gebrochene Rippen davongetragen hatte. "Maggi ist etwa sieben bis neun Wochen alt. Sie lebt jetzt erst einmal mit anderen Kätzchen bei mir im Tierheim“, fasst Marchese im Juli zusammen.

Die Katze erholte sich jedoch nicht so gut, wie erhofft. Maggis Hirn schwoll derartig an, dass es von innen gegen ihren Schädel drückte. "Leider hat sie starke Einblutungen bekommen und war nicht mehr ansprechbar", sagte Marchese gegenüber der "Bild"-Zeitung. Schließlich habe die Tierschützerin aus Köln-Porz sie "im Kreise ihrer kleinen Freunde“ gehen lassen müssen.

Durch § 17 des  Tierschutzgesetzes soll laut Deutschem Tierschutzbund tierschutzwidriges Verhalten geahndet werden. Strafbar sind die ungerechtfertigte Tiertötung sowie die rohe und quälerische Misshandlung von Tieren. Geahndet werde die vorsätzlich begangene Tierquälerei. Ob die Kinder sich durch ihr Verhalten jedoch strafbar machten, beziehungsweise ob sie überhaupt bereits strafmündig waren, muss insoweit offen bleiben, da über ihr Ergreifen bislang nichts bekannt wurde.

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