Kommen IS-Terroristen aus Österreich nun vor UNO-Tribunal?

22.02.2019 12:29

Die jetzt von mehreren Seiten eingebrachte Idee gefällt: jene rund 800 IS-Kämpfer aus EU-Staaten, die von syrischen Kurden festgenommen wurden, sollen vor Ort vor UNO-Sondergerichte kommen und auch ihre Strafe dort absitzen. Damit könnten unter anderem Frankreich, Deutschland, Dänemark, Großbritannien und auch Österreich eine Rücknahme „seiner“ Terroristen vermeiden.

Ein Bericht von Kornelia Kirchweger

Terror-Reisen sind strafbar

Laut Innenministerium befinden sich zurzeit noch 100 IS-Kämpfer aus Österreich in den Krisengebieten. Ein Drittel davon sind Österreicher, fast die Hälfte kommt aus der russischen Föderation, der Rest teilt sich etwa auf die Türkei und den Westbalkan auf. Laut Innenministerium gibt es für solche Personen üblicherweise aufrechte Festnahmeanordnungen und eine internationale Fahndung. Auch das Reisen zu terroristischen Zwecken ist strafbar.

Regierung: Sicherheit der Bevölkerung hat Vorrang

Für Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat jedenfalls der Schutz der Bevölkerung oberste Priorität. Zudem gebe es ohnehin nur wenige Fälle, die Österreich betreffen, diese werden Fall für Fall mit den zuständigen Ministerien überprüft.

Vizekanzler Christian Strache (FPÖ) befürwortete auf Facebook die UNO-Tribunal-Lösung: EU samt USA und UNO sollen unter Einbindung der Länder in der Region ein eigenes „IS-Tribunal“ organisieren. Gerichtsverhandlungen finden dort statt, allfällige Haftstrafen werden dort abgesessen“.

Seit US-Präsident Donald Trump die EU-Staaten dazu aufrief, ihre IS-Kämpfer zurücknehmen, weil man sie andernfalls freilassen müsse, herrscht große Nervosität in der EU. Fakt ist auch: die in Syrien festgenommenen IS-Terroristen sind entweder Staatsbürger dieser EU-Länder beziehungsweise lebten dort – mutmaßlich nicht immer legal.

Österreicher müssen zurückgenommen werden

Für Österreich gilt jedenfalls: Staatsbürger müssen zurückgenommen werden. In den anderen Fällen muss der Aufenthaltsstatus überprüft werden. Diesbezüglich Erfahrung muss es ja schon geben: denn bis Jahresanfang 2019 kehrten bereits 90 IS-Kämpfer zurück. Sie müssen sich jetzt vor der österreichischen Justiz verantworten. Laut einem Bericht der „Presse“ wurden einige von ihnen schon verurteilt, einige davon sollen sogar wieder frei sein. Nicht alle von ihnen waren österreichische Staatsbürger.

Niemand darf staatenlos werden

Weil der Eintritt in den Militärdienst eines fremden Landes bei uns strafbar ist, könnte Österreich eingebürgerten Personen sogar die Staatsbürgerschaft aberkennen. Allerdings nur dann, wenn die Person dadurch nicht staatenlos wird. Abschiebungen sind bekanntlich wegen der widersprüchlichen Rechtslage ebenso kompliziert: das hängt vom Aufenthaltsstatus dieser Personen und vom Einzelfall ab. In jedem Fall stehen über allem die Menschenrechte.

Menschenrechte gelten auch für UNO-Tribunale

Die gelten dann auch für die UNO-Tribunale. Das wirft viele Fragen auf: wer sind die Richter, wie werden Beweise erbracht, nach welchen Gesetzen wird geurteilt, haben Angeklagte einen Verteidiger und Recht auf Einspruch, welcher Standards gelten für die Gefängnisse und Haftbedingungen vor Ort, was geschieht mit deren Familien, wohin gehen die Betroffenen nach ihrer Freilassung, wer trägt für all das die Kosten?

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