Lebenslänglich für tödlichen Messerangriff auf Schülerin in lllerkirchberg – Gericht stellt besondere Schwere der Schuld fest

04.07.2023 13:43

Okba Michael B. hat in Illerkirchberg ein 14-jähriges Mädchen erstochen und dessen 13-jährige Freundin schwer verletzt. Das Landgericht Ulm verurteilte ihn nun zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Das Landgericht Ulm hat den Messerangreifer von Illerkirchberg zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte nach fünf Verhandlungstagen außerdem die besondere Schwere der Schuld fest – Okba Michael B. erhielt die Höchststrafe. Damit ist eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Sie ist erst anschließend unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn von dem Verurteilten keine Gefahr für die Gesellschaft mehr ausgehen dürfte.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter schloss sich mit seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger an. Er sieht es als erwiesen, dass der aus Eritrea stammende Mann am Morgen des 5. Dezember 2022 in Illerkirchberg die 14-jährige Ece S. erstochen und ihre 13-jährige Freundin mit einem Messer schwer verletzt hat. Die Verteidigung des 27 Jahre alten Mannes aus Eritrea hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, sah jedoch die besondere Schwere der Schuld nicht als gegeben an.

Ein Mädchen starb beim Messerangriff von Illerkirchberg

Das Motiv für seine Tat lieferte der Angeklagte selbst. Dem psychiatrischen Gutachter erzählte B., er habe unter Erektionsproblemen gelitten und sei sich sicher gewesen, dass er diese nur beheben könne, wenn er eine Frau heirate. Da seine Suche nach einer solchen in Deutschland erfolglos geblieben sei, habe er ins Ausland reisen wollen, um dort eine Frau zu finden. Doch das Landratsamt stellte ihm keine Ausreisedokumente aus.

Am Tattag habe sich B. entschlossen, ins Landratsamt Alb-Donau-Kreis zu fahren, um die zuständige Sachbearbeiterin zu töten oder zu verletzen, so der Richter in seinem Urteil. Vor seinem Wohnhaus habe B. die Tatwaffe, ein Messer mit 16 Zentimeter Klingenlänge, von seinem Rucksack in die Jackentasche gesteckt, griffbereit – als zwei Schulmädchen die Straße entlanggingen. B. habe gedacht, dass die Mädchen die Waffe gesehen hätten. Damit diese nicht die Polizei hätten verständigen können, habe er sie angegriffen.

Während die 13-Jährige mit einer Stichwunde fliehen konnte, stolperte die 14-jährige Ece S. Daraufhin stach B. ihr mehrmals in den Hinterkopf und den Rücken. Erst als er dachte, er habe sein Ziel, das Mädchen zu töten, erreicht, habe er von ihr abgelassen. Anschließend soll Okba Michael B. versucht haben, sich das Leben zu nehmen, so die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Woche vor dem Urteil. Die Tat vor rund sieben Monaten sorgte bundesweit für Entsetzen und sorgte einmal mehr für Diskussionen um die Integration von zugewanderten Menschen.

Wie lange B. in Deutschland im Gefängnis sitzen wird, bevor man ihn möglicherweise nach Eritrea ausweist, wird sich erst klären, nachdem das Urteil rechtskräftig ist.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach seiner Erstveröffentlichung aktualisiert.

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