Mut-Lehrer am Pranger: Vorarlberg droht kritischen Pädagogen mit Entlassung!

23.02.2021 11:14

Mit Kanonen auf Spatzen – oder mit totalitären Sanktionen auf Kritiker – wird in Österreich derzeit auf allen Ebenen geschossen. Dies mussten auch mehrere Lehrer in Vorarlberg am eigenen Leib erleben. Ein Pädagoge einer polytechnischen Schule in Dornbirn geht in die Offensive, weil er sich die Frotzelei nicht bieten lassen will. 

Viele Schüler, Eltern und Lehrer verstehen insbesondere die Willkür im Schulbereich nicht, was die Maßnahmen betrifft. Ein Vorarlberger Lehrer erlaubte seinen Schülern, auch ohne Gesichtsmaske am Unterricht teilzunehmen und verzichtete auch selbst auf den „Fetzen“ im Antlitz. Diese Widerständigkeit könnte den mutigen Pädagogen nun teuer zu stehen kommen, seine berufliche Zukunft steht auf dem Spiel.

Dienstfreistellung für Kritik an den Maßnahmen

Der Pädagoge protestiert bereits seit Monaten gegen die ständige Verschärfung der Maßnahmen, die man seinen Schülern auferlegt. So schrieb er auch eine Rundmail an seine Kollegen, um sie für die Lage zu sensibilisieren und setzte die Remonstrationspflicht der Lehrer aktiv ein. Wie er sagt, tut er dies vor allem aus Sorge um das Wohl der Kinder und weil er sich nicht von der Regierung instrumentalisieren lasse. 

Schon anlässlich des Schul-Wiederbeginns unter Auflagen kündige er an, die Selbsttests der Schüler – laut Beipackzettel dürften diese nur durch medizinisches Fachpersonal abgenommen werden – nicht beaufsichtigen zu wollen, sieht auch keine Grundlage für das Tragen einer FFP2-Maske. Darauf stellte man ihn vom Dienst frei, drohte ihm weiter über eine fristlosen Entlassung, weil er angeblich seine Dienstpflichten versäumt hätte. 

Eigentlich folgt Pädagoge nur geltendem Recht…

Gerade in diesem Bereich käme dies de facto einem Berufsverbot gleich. Denn beinahe alle Lehrer sind Lehrer des Landes oder des Bundes und damit im öffentlichen Dienst. Dabei hat der Mann nichts offenkundig rechtswidriges getan – ganz im Gegenteil. Denn, nachdem das rigorose Regime mit Maskenpflicht und Testzwang kam, verlangte er eine schriftliche Weisung der Bildungsdirektion.

Dies erklärte er VOL.at zufolge in einer Online-Botschaft. Nachdem eine solche ausblieb und ihm auch bis dato nicht vorliegt, befolgte er diese Maßnahmen auch nicht. Solange diese nicht schriftlich einlangt, beruft er sich auf die geltende gesetzliche Lage. Und tatsächlich gibt das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 in Paragraph 30, Absatz 3 ihm dabei das Recht, eine zumindest scheinbar rechtswidrige Weisung zu befolgen. Wörtlich steht dort:

„Hält der Landeslehrer eine Weisung eines Vorgesetzten aus einem anderen Grund für rechtswidrig, so hat er, wenn es sich nicht wegen Gefahr im Verzug um eine unaufschiebbare Maßnahme handelt, vor Befolgung der Weisung seine Bedenken dem Vorgesetzten mitzuteilen. Der Vorgesetzte hat eine solche Weisung schriftlich zu erteilen, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt.“

Brachte Verfassungsklage gegen Maskenpflicht ein

Bereits vor Monaten brachte der Mann sogar eine Klage beim Verfassungsgerichtshof gegen die Maskenpflicht ein. Dieser nahm die Klage mittlerweile an, laut dem Pädagogen ist ein Urteil wohl nur eine Frage von wenigen Wochen. Er weiß, dass sein Agieren viel Kraft benötige – diese gäben ihn aber auch über tausend aufmunternde und positive Zuschriften.

Er selbst sei jedenfalls „von ganzem Herzen Lehrer“. Seine Schüler bittet er um Verständnis für seinen Weg und um Geduld. Man lebe in einer Demokratie, und dort sei Geduld eben manchmal nötig: Es seien die Sachen manchmal kompliziert und würden sich eben nicht so schnell regeln lassen, wie man dies gerne hätte.

Teilnahme bei Demo als Grund für Konsequenzen?

Es ist nicht der einzige Fall, zumindest zwei weitere Lehrpersonen sind betroffen. In einem Fall handelt es sich um die Mitarbeiterin einer Bludenzer Volksschule. Die Frau, die im Sekretariat arbeitet und Deutschförderkurse gibt, wurde unter anderem bei Protesten gegen die Regierungsmaßnahmen in ihrer Stadt gesichtet.

Dabei, so der Vorwurf, soll sie den Mindestabstand von zwei Metern unterschritten haben und nicht durchgehend eine Maske vor dem Gesicht getragen haben. An der frischen Luft wohlgemerkt. Offenbar ist Kritik an den verordneten Maßnahmen im Ländle unerwünscht, denn beim Land Vorarlberg hat man kein Verständnis für die Widerständigen, auch ihr drohen mögliche Konsequenzen.

Wer nicht kuscht, kann entlassen werden

Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink erklärte, dass man mit den betroffenen Personen „Gespräche geführt “ habe. Man habe sie sämtlich darauf hingewiesen, dass eine „anhaltende Dienstpflichtverletzung zu einer sofortigen Auflösung des Dienstverhältnisses führen kann“. Auch sonst führe man Gespräche mit allen Lehrern, die Bedenken an der gesetzlichen Regelung hätten.

Es klingt wie eine „Friss oder stirb“-Mentalität. Etwas kurios mutet gerade vor dieser rigorosen Schiene an, dass sich Schöbi-Fink in der Folge erfreut zeigt, dass nur wenige Pädagogen Widerstand leisten würden. Die „große Mehrheit“ trage die Maßnahmen nämlich mit. Ob das vielleicht auch mit ihrer überstrengen Linie zu tun haben mag?

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