Im Todesfall eines geliebten Menschen wissen auch oft nahe Angehörige nicht, ob der oder die Verstorbene die Organe spenden wollte. Wie Sie ihre Entscheidung am besten dokumentieren.
Vielleicht liegt es daran, dass wir uns zwangsläufig mit unserer Sterblichkeit auseinander setzen müssen, wenn es um das Thema Organspende geht. Anders lässt sich nur schwer erklären, warum Umfragen zufolge rund 84 Prozent der Deutschen zwar bereit sind, nach dem Tod ihre Organe zu spenden, aber nur 44 Prozent diesen Willen in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung schriftlich fixieren.
Hat ein Mensch zu seinen Lebzeiten aber nicht festgelegt, ob seine Organe nach dem Tod gespendet werden dürfen, können Arzt:innen sie nicht entnehmen. Das ist gesetzlich geregelt – ohne Zustimmung findet in Deutschland keine Organentnahme statt. Das nennt sich Entscheidungslösung. Das bedeutet auch: Stellen Ärzt:innen bei einem Patienten oder einer Patientin den Tod fest, der oder die den Willen für oder gegen eine Organspende nicht festgehalten hat, müssen Ärzt:innen die Angehörigen befragen, ob sie einer Organspende zustimmen.
Organspende –Angehörige kennen den Willen oft nicht
Das Problem: "Angehörige wissen oft nicht, was die oder der Verstorbene gewollt hätte", sagte Axel Rahmel, medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation gegenüber Finanztest. Die Angehörigen lehnen in vielen Fällen die Organspende aus drei verschiedenen Gründen ab: Weil der Verstorbene sich zu Lebzeiten gegen eine Organspende ausgesprochen habe, weil sie dies als den Willen des Verstorbenen vermuten oder weil sie es aufgrund eigener Wertevorstellungen ablehnen.
Für Menschen, die auf eine Organspende warten, ist es problematisch, dass viele Menschen zu Lebzeiten ihren Willen zur Organspende nicht festhalten. Denn: Die Angehörigen kennen nicht immer den Willen des Verstorbenen und jemand, der eigentlich seine Organe hätte spenden wollen, wird nie zu einem Organspender.
In Deutschland warten etwa 8500 Menschen auf eine Organspende – die meisten von ihnen warten auf eine neue Niere. Spendet ein Mensch nach dem Tod seine Organe, können damit sieben Menschen gerettet werden.
Die eigene Entscheidung dokumentieren
Angesichts der geringen Spenderzahlen in Deutschland will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Entscheidungslösung erneut prüfen. Die Alternative: Die Widerspruchslösung. Dadurch wäre jede:r Bundesbürger:in automatisch Organspender:in – außer er oder sie hat dem widersprochen. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigt, dass dies zu mehr Spenden führt.
Stiftung Warentest rät, den eigen Willen zur Organspende schriftlich festzuhalten – auf einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung. Vorab kann sich jeder ab 14 Jahren bei dem oder der Hausärzt:in zur Organspende beraten lassen – die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Wer sich für oder gegen eine Organspende nach dem Tod entschieden hat, sollte dies auch den Angehörigen mitteilen.
Welche Organe überhaupt gespendet werden können und welche Voraussetzungen es gibt, lesen Sie hier!