Schnellster Weg zum Polizeistaat: Willkürliche Kontrollen in Firmen?

08.12.2020 12:26

In den letzten Tagen passierte eine brisante Gesetzesänderung den Gesundheitsausschuss, die es in sich hat. Danach soll die Polizei befugt werden, die Einhaltung von Corona-Regeln in Betrieben zu kontrollieren.

Obgleich die Polizei mit der hiesigen Event- und Partyszene genug ausgelastet ist, sollen die Beamten zukünftig, wenn es nach dem Willen der Regierung geht, auch prüfen, ob die strengen Regeln der Corona-Politik in Unternehmen zur Anwendung kommen. Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft Reinhard Zimmermann sagte dem Standard, dass das „Ende der Fahnenstange“ erreicht sei und verwies auf fehlende Kapazitäten. Die Beamten müssten bereits das Tragen von Masken, das Einhalten von Abständen und Quarantäne überwachen. Auch Wochenblick berichtete bereits im Vorfeld über das Vorhaben.

Einsichtnahme in alle Unterlagen

Die geplante Gesetzesänderung bürdet der Polizei weitere Aufgaben auf. „Betriebsstätten, Arbeitsorte, Verkehrsmittel und bestimmte Orte“ dürfen demnach betreten und besichtigt und „in alle Unterlagen, die mit der Einhaltung (…) im Zusammenhang stehen, Einsicht genommen und Beweismittel gesichert werden.“ Einzige Voraussetzung ist die Anordnung der Durchsuchung durch die Bezirksverwaltungsbehörden.

Nur wenige Ausnahmen

Im Covid-19-Maßnahmengesetz wird detailliert geregelt, wann die Polizei ermächtigt ist, in Betriebe zu marschieren, um nach Beweisen zu suchen, ob gegen Corona-Maßnahmen verstoßen wurde. Das neue Gesetz ermöglicht es der Polizei, einen Betrieb bereits dann aufzusuchen, wenn dort „besonders viele Personen ein- und ausgehen“. Verhärtet sich der Verdacht auf strafbare Handlungen, darf der Betrieb komplett durchsucht und Unterlagen mitgenommen werden. Einzig Betriebe wie Kanzleien, Arztpraxen, Redaktionen und vergleichbar heikle Betriebe sind von der Regelung ausgenommen. Dank Quellenschutz müssen zumindest Journalisten nicht offenlegen, welchen Personen man getroffen hat, um an Informationen zu kommen. Der Quellenschutz bleibt bestehen.

Willkür-Rechte?

Das neue Gesetz ermöglicht jedenfalls die Betriebsbegehung ohne eine explizite gesetzliche Dokumentationspflicht. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Betriebe willkürlich betreten werden. Nicht nur die FPÖ sprach in diesem Zusammenhang von „Grundrechtsschwierigkeiten“, sogar die SPÖ sieht einen „massiven Eingriff in die Grundrechte“.

 

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