Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Corona-Spucker

25.03.2020 19:36

Zwei Corona-Spucker haben in Wien nun die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Es werden Ermittlungen gegen die beiden Personen wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten eingeleitet. Die Verdächtigen hätten - unabhängig voneinander - auf der Straße Passanten bespuckt und angegeben, mit SARS-CoV-2 infiziert zu sein.

Ob die Beschuldigten tatsächlich infektiös waren bzw. sind, wird abgeklärt. „Sie wurden getestet, die Ergebnisse liegen noch nicht vor“, sagte Behördensprecherin Nina Bussek. Seitens der Polizei hieß es, bisher sei es - was die mögliche Gefährdung von Mitmenschen mit dem Coronavirus kommt - nur zu Einzelfällen gekommen.

Das Strafgesetzbuch sieht für vorsätzliche Handlungen, die geeignet sind, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor, sofern die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört.

Wer an Covid-19 erkrankt ist und aus Fahrlässigkeit andere mit einer Infektion gefährdet, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen oder bis zu einem Jahr Haft rechnen.

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