Todesfahrt nach Bordellbesuch: Marokkaner auf Bewährung

07.02.2020 12:20

Die Geschichte erschüttert vom ersten bis zum letzten Detail. Im April 2018 verursachte ein alkoholisierter 23-jähriger Marokkaner einen Verkehrsunfall, bei dem ein junger Mann starb und eine ältere Frau schwer verletzt wurde. Danach randalierte er, verschleierte seine Identität und pöbelte die Polizei an. Das Kölner Amtsgericht belohnte ihn nun, fast zwei Jahre später, mit einer gänzlich zur Bewährung ausgeschriebenen Strafe.

„Ich ficke eure Väter, ihr habt euch mit dem falschen Marokkaner angelegt“, zitierte die deutsche Zeitung Express aus den Polizeiprotokollen und Gerichtsakten. Der tobende musste nach dem Unfall von Polizeibeamten am Boden fixiert werden. Zuvor hatte er ein Bordell besucht. Er beschimpfte die Polizisten als „Wichser“ und „Scheissbullen“ und nannte eine falsche Identität. Erst bei der Durchsuchung des Wagens konnte ein gültiger Ausweis gefunden werden. Bei der Blutabnahme ergab sich eine Alkoholisierung von einem Promille.

Vorbestrafter Marokkaner ohne Führerschein unterwegs

Dabei hatte der Todeslenker nicht einmal einen Führerschein. Dieser war ihm wegen eines früheren Vergehens bereits abgenommen worden. Ihm war bei einem Unfall Fahrerflucht vorgeworfen worden. Das Vorstrafenregister des Mannes war bereits lang. Körperverletzung, Widerstand gegen Vollzugsbeamte, Schwarzfahren, Fahren unter Alkoholeinfluss.

Strafe vollständig zur Bewährung ausgesetzt

Nichts davon motivierte den Richter am Amtsgericht zu einer Strafe, welche dazu geeignet erscheint, beim Täter Einsicht zu erzeugen. Das Urteil lautete auf 23 Monate Haft, gänzlich zur Bewährung ausgeschrieben. Der Verteidiger machte geltend, dass der Widerstand gegen die Polizisten und die Beschimpfungen nur aufgrund der akuten Traumatisierung wegen des Unfalls stattfanden. Der 23-Jährige hätte zudem eine gute Sozialprognose, da er in der Kfz-Firma seines Vaters mitarbeiten könne.

Noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt, der insgesamt 26 Monate Haft gefordert hatte, kann noch Berufung einlegen.

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