Unterhalt 2021: Das sind die neuen Regelsätze

03.12.2020 11:51

Im kommenden Jahr steht Kindern von getrennt lebenden Eltern mehr Unterhalt zu.

Wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Dienstag bei der Vorstellung der neuen "Düsseldorfer Tabelle" mitteilte, gibt es ab dem 1. Januar 2021 mehr Unterhalt für Kinder von getrennt lebenden Eltern.

Unterhalt 2021: So viel gibt es ab Januar mehr

Die "Düsseldorfer Tabelle" ist eine Richtlinie, an der sich die Familiengerichte bei der Festsetzung des Kindesunterhalts orientieren. Diese sieht eine Erhöhung des Mindestunterhalts für Kinder bis fünf Jahren um 24 auf 393 Euro vor.

Neue Gesetze 2021: Das ändert sich im neuen Jahr

Kinder zwischen sechs und elf Jahren sollen künftig 451 Euro und damit 27 Euro mehr als bisher bekommen. Bei der dritten Altergruppe von zwölf bis zur Volljährigkeit steigt der Anspruch um 31 auf 528 Euro. Die Beträge orientieren sich an der niedrigsten Einkommensgruppe der Unterhaltspflichtigen bis 1.900 Euro netto. Höhere Einkommen sind mit höheren Beträgen verbunden.

Keine Erhöhung des Bedarfssatzes für Studierende

Der Bedarf volljähriger Kinder wird ebenfalls angehoben und liegt bei 563 Euro und damit bei 125 Prozent der Bedarfssätze der 2. Altersstufe. Der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, bleibt unverändert bei 860 Euro.

Auch der sogenannte "Selbstbehalt", der Unterhaltspflichtigen für ihren eigenen Bedarf zusteht, wird nicht angepasst. Nicht -Erwerbstätige erhalten weiterhin 960 Euro Selbstbehalt, Erwerbstätige 1.160 Euro.

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