Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren zum Badewannen-Mord von Rottach-Egern am Landgericht München I. Manfred Genditzki saß 13 Jahre unschuldig hinter Gittern.
Das Landgericht München I hat den Angeklagten Manfred Genditzki im Wiederaufnahmeprozess um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern freigesprochen. Damit steht fest: Der heute 63-Jährige saß 13 Jahre seines Lebens lang unschuldig im Gefängnis.
"Jetzt ist es soweit. Sie haben den Tenor gehört, auf den Sie fast 14 Jahre lang gewartet haben", sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl laut Nachrichtenagentur DPA. Es sei ein steiniger Weg für den Angeklagten gewesen, den er mit bewundernswerter Geduld gegangen sei. Die Staatskasse müsse ihn für die zu Unrecht verhängte Gefängnisstrafe entschädigen. Genditzki nahm das Urteil ruhig und gefasst auf, im Zuschauerraum gab es Tränen.
Badewannen-Mord hat so nie stattgefunden
2010 wurde er des Mordes an einer Seniorin am Tegernsee nach einem Indizienprozess schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 2011 hob der Bundesgerichtshof das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers auf, der neu aufgerollte Prozess endete 2012 ebenfalls mit der Höchststrafe. Die Revision verwarf der Bundesgerichtshof.
Erst jetzt – mehr als 13 Jahre nach dem ersten Urteil – kam die Wahrheit ans Licht: Manfred Genditzki saß unschuldig im Gefängnis. Für einen Mord, den es so nicht gegeben hat. Für den früheren Hausmeister ist das Urteil eine Genugtuung, er hatte immer wieder seine Unschuld beteuert und für einen Freispruch gekämpft. In einem der seltenen Wiederaufnahmeverfahren in Deutschland hat er diesen Kampf nun gewonnen und kann fortan als freier Mann leben.
Zuletzt hatte auch die Staatsanwaltschaft in dem Prozess einen Freispruch für Genditzki gefordert. Staatsanwalt Michael Schönauer hatte am Montag den Justizirrtum mit den Worten kommentiert, er finde "die passenden Worte" nicht (der stern berichtete).