Verbraucherschutz: 15 dreiste Mogelpackungen

22.05.2020 19:49

Gemeinhin spricht man von Mogelpackungen, wenn Produktverpackungen, zum Beispiel von Lebensmitteln im Supermarkt, „ihrer Gestaltung und Befüllung nach eine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist“. So besagt es das deutsche Mess- und Eichgesetz. Demnach ist es also strafbar, den Verbraucher mutwillig über die tatsächliche Menge des Inhalts zu täuschen.

Nur leider muss man hierzulande dennoch aufpassen, nicht Opfer solcher Mogelpackungen zu werden. Andere Länder haben sogar gar keine derartige Regelung zum Verbraucherschutz. Im Folgenden findest du 15 Beispiele für Mogelpackungen. Dabei zeigt sich, dass die Größe der Verpackung nicht der einzige Trick ist, der uns Verbraucher in die Irre führt.

1.) Das hier ist die klassische Mogelpackung: Die Packung suggeriert, die Würste seien in etwa genauso lang wie die Packung selbst. Tatsächlich sind die Würste kaum größer als das Sichtfenster.

Eine Verpackung mit viel Luft, die Würste könnten locker um die Hälfte länger sein.

2.) Obwohl die linke Flasche mit XL („extra groß“) bezeichnet ist, ist sie nicht größer als die normale Variante. Ist dann wohl die rechte Flasche nahezu leer?

3.) Aber sogenannte Luftpackungen sind in der Tat ein weit verbreitetes Problem. Die Verbraucherzentrale Hamburg machte sich die Mühe, Mogelpackungen zu röntgen. Damit zeigen die Verbraucherschützer, wie viel Luft und wie wenig Inhalt sie enthalten.

So sind 75 % des Volumens dieser Tüte Spülmaschinentabs nur Luft. Bei anderen Verpackungen bekannter Marken waren es sogar bis zu 83 %. Weitere Röntgenbilder von Luftpackungen kannst du dir in der Galerie der Verbraucherzentrale Hamburg anschauen.

4.) Mit der Größe der Verpackung zu tricksen, damit sie mehr Inhalt vortäuscht, ist die klassische Mogelpackung.

Es gibt aber mehr als genug andere Arten von Mogelpackungen und Tricks, um den Verbraucher zu täuschen.

5.) So gilt nicht nur im Supermarkt, sondern auch an Imbissbuden: Holzauge sei wachsam.

6.) Die Verpackung muss nicht immer größer sein als der Inhalt, sie muss nur geschickt eingesetzt werden, so wie bei diesem Wrap, der in Wirklichkeit aus zwei kleinen Wraps besteht.

7.) Quasi eine Variante der Luftpackung ist dieses Produkt einer bekannten Schweizer Schokoladenmarke: Anstatt mit Luft wurde die Verpackung mit Verpackungsmaterial ausgefüllt.

Hier ist also weder ein riesiger Schokoriegel enthalten, noch ist die Packung vollständig mit Riegeln gefüllt. Die Trennblöcke sind fast so lang wie ein Riegel.

8.) Noch ein Fall für den Verbraucherschutz: Die Verpackung ist zwar nicht wesentlich größer als der Inhalt, aber die beiden äußeren Erhebungen der Plastikschale wurden bewusst hochgezogen, sodass zwei Printen weniger enthalten sind, als möglich wäre. Von außen ist das nicht erkennbar.

9.) Hier wurden die Waffeln ursprünglich senkrecht verpackt (unten), dann allerdings nebeneinander in vier Stapeln (oben).

Der Menge an Waffeln ist zwar gleich geblieben, dennoch wurde die Packung unnötig vergrößert.

10.) Mit einer speziellen Form von Verbrauchertäuschung haben Frauen zu kämpfen, da die Produkte, die speziell für Frauen ausgewiesen sind, meist teurer sind als vergleichbare – oder sogar identische – Produkte für Männer, die sich lediglich in der Farbe der Verpackung unterscheiden.

11.) Die Unterschiede zwischen diesen beiden Packungen werden nur bei genauem Hinsehen deutlich: Die untere Packung enthält 46 Binden mit Flügel, die obere aber nur 16 Binden ohne Flügel.

Die Verwechselungsgefahr ist also groß, anstatt der 46er-Packung die kleinere 16er-Packung zu greifen.

12.) Klassische Quengelware an der Kasse: Die obere Verpackung suggeriert, sie würde zwei Schokoriegel enthalten bzw. der enthaltene Riegel sei so groß wie zwei normale Riegel.

Der direkte Vergleich zeigt, dass das nicht der Fall ist. Die obere Verpackung wäre mit „1 ½“ besser betitelt als mit „2“.

13.) Wenn der Inhalt verringert wird, der Preis aber gleich bleibt, spricht man von einer versteckten Preiserhöhung.

Bei diesem Eis wurde die Füllmenge bei gleichbleibendem Preis verringert. Nicht nur der Preis, auch die Verpackungsgröße bleibt dabei oft identisch, um den verringerten Inhalt zu kaschieren.

14.) Die bekannte Schweizer Schokoladenmarke fiel bereits in der Vergangenheit unangenehm auf, als der Abstand zwischen den charakteristischen Zacken vergrößert wurde.

So blieb der Riegel – und damit die Verpackung – zwar gleich lang, verlor aber letztlich 10 % an Masse.

15.) Die Verbraucherzentrale Hamburg kürt jedes Jahr die Mogelpackung des Jahres. Die Mogelpackung des Jahres 2018 sind diese Dosenchips.

Hier wurde die Füllmenge bei gleichbleibendem Preis verringert, die Chips selbst sind kleiner geworden. Außerdem wurden die Chips nicht mehr direkt in die Dose gefüllt, sondern in eine mit Folie umwickelte Plastikschale.

Als Verbraucher muss man also auf der Hut sein, um nicht auf Mogelpackungen, versteckte Preiserhöhungen oder andere Tricks hineinzufallen.

Ärgerlich ist aber nicht nur die mutwillige Täuschung. Auch die unnötigen Materialkosten sowie der unnötige Verpackungsmüll ließen sich vermeiden, wenn zum Beispiel Luftverpackungen entsprechend ihrem tatsächlichen Inhalt kleiner ausfallen würden.

Welche Auswüchse der Verpackungswahn mittlerweile angenommen hat – z.B. einzelne in Plastik eingeschweißte Bananen –, zeigen diese 20 sinnlosen Produkt-Verpackungen.

 

 

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