Was Rettet die Bienen konkret bewirkt

09.04.2019 11:39

"Rettet die Bienen" ist das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte Bayerns. Und ein Meilenstein für den Artenschutz. Wir erklären, worum geht es - und was sind die nächsten Schritte sind

Die Bienen haben es den Bayern angetan. Mehr als 1,7 Millionen Bayern stimmten im Februar für das Anliegen des Volksbegehrens "Rettet die Bienen", das sind über 18 Prozent der Stimmberechtigten. Das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte Bayerns ist auch ein beispielloser Erfolg für die Initiatorin, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) und ihre Bündnispartner, Bündnis 90/Die Grünen, den Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) und die Gregor Louisoder Umweltstiftung. Mit dem jetzt amtlichen Rekordergebnis setzen die Initiatoren die Landesregierung unter Druck.

Jetzt kündigte der bayerische Ministerpräsident, Markus Söder (CSU), nach Beratungen mit dem Koalitionspartner Freie Wähler an: Der Text des Volksbegehrens solle praktisch unverändert übernommen werden. Damit verzichtet die Bayerische Landesregierung auf einen Gegenentwurf – über den bei einem Volksentscheid hätte abgestimmt werden müssen.

Mit dem neuen Gesetz will Bayern nicht nur Bienen und anderen Insekten helfen. Der Freistaat könnte zu einem Trendsetter in Deutschland ebenso wie in Europa werden – indem er per Gesetz den Umbau der Landwirtschaft in Richtung mehr Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit vorantreibt.

Die Kernforderungen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ im Überblick:

  • Landwirtschaftliche Flächen sollen bis 2025 mindestens zu 20 Prozent, bis 2030 mindestens zu 30 Prozent ökologisch bewirtschaftet werden. Derzeit sind es rund 10 Prozent. Staatliche Flächen sollen sogar schon ab 2020 komplett bio werden. Chemisch-synthetische Pestizide und Dünger sind auf diesen Flächen dann Tabu.
  • Die staatlichen Forste sollen das "vorrangige Ziel verfolgen, die biologische Vielfalt des Waldes zu erhalten oder zu erreichen". Damit ist der Wald nicht mehr in erster Linie Holzlieferant.
  • Die Umwandlung von artenreichem Dauergrünland in Ackerland soll verboten werden; auch für die Artenvielfalt wichtige Strukturelemente wie Hecken, Steinhaufen, Feldraine und Kleingewässer werden unter besonderen Schutz gestellt.
  • Zehn Prozent der Grünlandflächen sollen sich zu insektenfreundlichen Blühwiesen entwickeln und nicht vor Mitte Juni gemäht werden dürfen.
  • Das Land muss einen Biotopverband schaffen, der bis zum Jahr 2027 13 Prozent des offenen Landes umfasst. So soll gewährleistet werden, dass bedrohte Tier- und Pflanzenarten genug "Trittsteine" für ihre Existenz und Verbreitung nutzen können.
  • Beim Düngen und Spritzen müssen Bauern künftig mindestens fünf Meter Abstand zu Gewässern einhalten. Bayern ist das einzige Bundesland, in dem es dazu keine Bestimmungen gibt.
  • Jedes Jahr soll die Oberste Naturschutzbehörde des Landes dem Landtag und der Öffentlichkeit einen Statusbericht zur biologischen Vielfalt im Land vorstellen. So sollen Fortschritte sichtbar werden.

Söder will ein "Versöhnungsgesetz"

Markus Söder kündigte an, die Bauern, die sich "teilweise an den Rand gedrängt gefühlt hätten", mit besonderen Programmen unterstützen zu wollen. Mit einem Ergänzungsgesetz sollen strittige Fragen der Umsetzung geklärt werden – wie etwa der Termin, bis wann im Jahr Wiesen gewalzt werden dürfen.

Schon am 8. Mai soll der Gesetzentwurf – ebenso wie das angekündigte Ergänzungsgesetz – im Landtag besprochen und danach in den zuständigen Umweltausschuss verwiesen werden. Verändert werden darf der Entwurf aber streng genommen nicht. Es wird erwartet, dass der Ausschuss den Entwurf zur zweiten Lesung im Landtag durchwinkt. Im Anschluss kann der Entwurf mit einer einfachen Mehrheit der Abgeordneten zum Gesetz werden. Der Termin für diese Abstimmung steht noch nicht fest.

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