Ein neues Gesetz soll Hundebesitzer zwingen, regelmäßig und ausgiebig mit ihren Vierbeinern Gassi zu gehen.
Inhalt
- "Gassi-Gesetz" soll Hundehalter zum Spaziergang zwingen
- "Haustiere sind keine Kuscheltiere"
- Weitere Neuerungen
"Gassi-Gesetz" soll Hundehalter zum Spaziergang zwingen
Ein geplantes Gesetz der Bundesregierung soll dafür sorgen, dass Hunde genug Auslauf bekommen. Nach dem Willen von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) soll diese Verpflichtung in einer gesetzlichen Verordnung manifestiert werden. Demnach soll ein Hund mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf bekommen.
"Haustiere sind keine Kuscheltiere"
Wie die "Augsburger Allgemeine" berichtet, sagte Klöckner am 17. August 2020 zu ihren Gesetzesplänen: "Haustiere sind keine Kuscheltiere - ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden." Die Ministerin will sicherstellen, dass Hunde in Deutschland "genug Bewegung bekommen und nicht zu lang alleingelassen werden."
Weitere Neuerungen
Der Gesetzesentwurf von Julia Klöckner liegt seit vergangenem Montag den Länder- und Fachverbänden vor und soll ab Januar 2021 als geltender Gesetzestext aufgenommen werden. In dem Papier werden Hundezüchter zudem verpflichtet, künftig nur noch drei Welpenwürfe gleichzeitig zu betreuen und sich mindestens vier Stunden täglich um den Hundenachwuchs zu kümmern. Des Weiteren verbietet die neue Verordnung eine dauerhafte Anbindehaltung von Hunden.
Kontrolliert werden sollen die neuen Vorgaben von den Behörden der einzelnen Bundesländer.
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