In der Eigentümergemeinschaft dieses Mehrfamilienhauses gibt es Streit, weil eine ältere Dame immer wieder Vögel mit Futter anlockt
Münster – Dieser Fall ist zum Piepen!
Eine Rentnerin (78) aus Münster muss 1400 Euro Ordnungsgeld und bis zu 3000 Euro Verfahrenskosten bezahlen – weil sie Vögel fütterte! So steht es in einem Urteil des Amtsgerichts Münster (Az. 142 C 3412/19).
Was unglaublich klingt, hat aus Sicht der Mehrzahl der Bewohner eines schmucken 15-Parteien-Hauses (Baujahr 2006) in Münster-Handorf gute Gründe. Denn seit Jahren trübt ein Streit mit der tierlieben Rentnerin ihre Wohnidylle mit Blick ins Grüne. Die Tierfreundin aus dem Erdgeschoss legt gerne Vogelfutter auf ihrer Terrasse aus und lockt so leider auch ungebetene Gäste an.
„Anfangs kamen nur Scharen von Singvögeln. Dann gesellten sich Tauben dazu, die reichlich Dreck hinterließen“, erklären Bewohner. Als dann auch noch Ratten – das Flüsschen Werse mit einem Grünzug liegt ganz in der Nähe – dazu kamen und ein Schädlingsbekämpfer anrücken und ein Nest mit 17 Nagern entfernen musste, entschied die Eigentümerversammlung, dass das Füttern von Tieren auf dem gesamten Grundstück verboten ist. Der Beschluss wurde in die Hausordnung aufgenommen.
Doch die Vogelfreundin hielt sich nicht an das Verbot. „Auf unsere Bitten, damit aufzuhören, reagierte sie barsch und machte weiter“, versichern Bewohner. Im Mai 2018 fällte das Amtsgericht ein Anerkenntnisurteil, in dem der Rentnerin bei Zuwiderhandlung Ordnungsgeld angedroht wurde. Als sie auch das ignorierte, dokumentierten ihre Mitbewohner 14 Verstöße per Foto und zogen vor Gericht. „Wir wussten nicht mehr, wie wir uns helfen sollten“, sagt eine Nachbarin.
Ob jetzt Frieden in die Wohnanlage einkehrt, ist ungewiss. BILD konnte die Tierfreundin nicht erreichen. Sie bekommt aber Unterstützung von Tierschützern, die sogar zu Spenden für sie aufrufen...
Und was denken Sie daran ?