Ein 46-Jähriger aus Bremen wird verdächtigt, seinen Sohn getötet zu haben. Motiv und Hintergründe werden nun ermittelt. Auch eine Verhaftung des Mannes steht im Raum.
Ein siebenjähriger Junge ist in einer Wohnung in Bremen gewaltsam zu Tode gekommen. Sein 46 Jahre alter Vater stehe im dringenden Tatverdacht, zunächst seinen Sohn getötet und sich dann selbst Verletzungen zugefügt zu haben, teilte die Polizei am Sonntag mit. Der schwer verletzte Mann wurde wie das leblose Kind in der Nacht zum Sonntag gegen 0.40 Uhr in der Wohnung in der Altstadt gefunden. Der Junge starb trotz sofort eingeleiteter Wiederbelebungsmaßnahmen. Eine Mordkommission nahm die Ermittlungen auf.
Die aktuelle Spurenlage deute darauf hin, dass der Junge durch Fremdeinwirkung gestorben sei, hieß es. Der verletzte Vater wurde in ein Krankenhaus gebracht. Er habe die Absicht gehabt, sich nach der Tat umzubringen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Bremen, Frank Passade. Zum aktuellen Gesundheitszustand des Verdächtigen konnte der Sprecher zunächst keine Angaben machen.
Weitere Familienangehörige wurden nach Polizeiangaben betreut. Am Sonntag setzten die Ermittler ihre Arbeit am Tatort fort, wie eine Polizeisprecherin sagte. Die Hintergründe des Verbrechens seien jetzt Gegenstand der Ermittlungen.
Gegen den Vater wird wegen Tötung ermittelt
Die Staatsanwaltschaft Bremen hielt sich mit weiteren Auskünften zunächst bedeckt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit seien Vater und Sohn zum Tatzeitpunkt allein in der Wohnung gewesen, sagte Passade. Gesichert sei dies aber noch nicht. Ob der Junge dauerhaft beim Vater gelebt habe oder möglicherweise nur auf Wochenendbesuch dort gewesen sei, könne ebenfalls noch nicht gesagt werden.
Die Leiche des Kindes sollte dem Oberstaatsanwalt zufolge voraussichtlich noch am Sonntag obduziert werden. Es bleibe abzuwarten, ob und wie der Vater sich einlasse, sagte Passade. Gegen den Mann wird wegen eines Tötungsdelikts ermittelt, Haftgründe werden geprüft. Zur Staatsangehörigkeit des 46-Jährigen machte der Sprecher der Staatsanwaltschaft zunächst keine Angaben, weil diese nichts mit der Tat zu tun habe.
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