Das Aachener Verwaltungsgericht kam zu dem Urteil, dass eine blinde Seniorin 13.111 Euro Blindengeld zurückzahlen muss. Sie hatte vergessen, die Behörden darüber zu informieren, dass sie sich in vollstationärer Pflege befindet.
Seniorin muss Blindengeld zurückzahlen
Die Rheinische Post berichtet, dass eine 90-Jährige aus dem Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen 13.111 Euro Blindengeld zurückzahlen muss. Das Verwaltungsgericht verurteilte sie zur dieser Strafe, weil sie dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) nicht mitteilt, dass sie pflegebedürftig geworden war.
Das Gesetz besagt: Wer Pflegegeld erhält, dem wird das Blindengeld gekürzt.
Die blinde Seniorin zog vor Gericht, aber das Gericht brach die Verhandlung zeitnah ab. Es kam zu dem Schluss, dass eine rückwirkende Aufhebung rechtens sei, vor allem wenn die Betroffene "grob fahrlässig" gehandelt hat.
"Sie müssen auch als ein in seinem Rechtsverkehr beeinträchtigter Mensch einen Modus finden, ihren Pflichten nachzukommen", zitiert die Rheinische Post die Richterin.
Und was denken Sie daran ?